Potsdam-Mittelmark: Angetrunken Haus angezündet? Prozess gegen Glindower am Amtsgericht begonnen
Werder (Havel) - Es klingt nach einem Beziehungsdrama, an dessen Ende ein Haus in Flammen stehen sollte. Der 47-Jährige Jörg A.
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Werder (Havel) - Es klingt nach einem Beziehungsdrama, an dessen Ende ein Haus in Flammen stehen sollte. Der 47-Jährige Jörg A. soll in der Nacht zum 13. April vergangenen Jahres stark alkoholisiert versucht haben, das von ihm und seiner Ex-Freundin bewohnte Haus in der Klaistower Straße in Glindow anzuzünden. Am gestrigen Donnerstag begann vor dem Potsdamer Amtsgericht der Prozess gegen A., der die Tat bestritt.
Laut Anklage hat er unter einem Vordach Benzin verschüttet und angezündet, im Inneren des Hauses soll er zudem Papier angefackelt haben. Zwar brannte das Haus nicht ab. Holzbalken und Dielenboden sollen laut Staatsanwältin aber so stark verrußt gewesen sein, dass das Erdgeschoss unbewohnbar wurde. In dieser Etage hatte die Ex-Freundin von A. ihre Wohnung, ihr gehört das Haus. Er selbst lebte im Obergeschoss. „Wir haben das Haus damals so gebaut, da sie mit meinen beiden Hunden nicht klarkam“, so der Angeklagte. Seit Monaten lebte er von der Frau getrennt, die aus dem Haus ausgezogen war. Einen Trennungsgrund habe sie ihm nie gesagt. Laut Anklage habe sie A. zudem fristlos kündigen und aus dem Haus haben wollen. A. will davon nichts gewusst haben, einen Mietvertrag habe es ohnehin nie gegeben.
Wie genau die Tatnacht ablief und wann das Feuer ausbrach, konnte zunächst nicht geklärt werden. A. gab an, am Nachmittag – nachdem er zu Hause bereits ein paar Bier getrunken habe – in den benachbarten Imbiss gegangen zu sein, und dort geschätzt 16 oder 17 Bier zu je einem halben Liter getrunken zu haben. Um seinen damaligen Alkoholismus macht er keinen Hehl: „Ich war im Training, bei der Menge hatte ich noch keine Ausfälle.“ Nach einem nächtlichen Spaziergang mit seinen Hunden sei er dann von drei Polizisten überwältigt, mit Pfefferspray besprüht und mit Schlagstöcken geschlagen worden, ehe sie ihn in das psychiatrische Klinikum In der Aue in Potsdam eingeliefert hätten – ohne ihm zu sagen, weswegen.
Der in der Tatnacht in Glindow anwesende Polizist schilderte den Hergang gänzlich anders: Gegen 23 Uhr habe es einen Einsatz an der Tankstelle gegeben, die genau zwischen dem Imbiss und dem Haus von A. liegt. An der Tankstelle sei ein hilfloser Mann gewesen, Polizei und Rettungssanitäter hätten ihm helfen wollen – ob es sich bei dem Mann um A. handelte, konnte er nicht eindeutig sagen. Nach kurzen Gesprächen sei der Mann geflüchtet. 90 Minuten später habe es erneut einen Einsatz gegeben, eine Nachbarin habe einen Randalierer gemeldet. „Da kam er mit einem metallenen Fußabtreter in der Hand auf uns zu, den er trotz Aufforderung nicht fallen ließ“, so der Polizist. Nachdem sie ihn überwältigt hatten, hätten sie und Rettungssanitäter entschieden, A. ins Klinikum einzuweisen.
An Brandspuren am Tatort, die die Freundin von A. später gemeldet hat, konnte sich der Polizist nicht erinnern. Ein Arzt aus der Klinik habe ihr aber auf Wunsch von A. gesagt, dass er das Feuer gelegt und anschließend gelöscht habe. A. bestritt das, wollte den Arzt aber auch nicht von seiner Schweigepflicht entbinden, damit der vor Gericht aussagen kann.
Der Angeklagte lebt derzeit in Mittenwalde, mit seiner Ex-Freundin habe er keinen Kontakt. Die war zum Prozess geladen, hatte sich jedoch von einem Arzt attestieren lassen, psychisch nicht in der Lage zur Vernehmung zu sein. Das Gericht zweifelte dies jedoch an, da die Frau seit 2009 nicht mehr in Behandlung des Arztes war, und verhängte ein Ordnungsgeld von 150 Euro gegen sie. Der Prozess wird am 30. November fortgesetzt, dann soll die Ex-Freundin aussagen. E. Bellin
E. Bellin
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