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Aus dem GERICHTSSAAL: Angriff oder Notwehr?

Prozess um Messerstiche im Asylheim weiter offen

Stand:

Beelitz - Die mit Spannung erwartete Erklärung des angeklagten Afrikaners brachte am gestrigen fünften Verhandlungstag – ursprünglich waren lediglich drei Termine angesetzt – nichts Neues. Wie schon zum Prozessauftakt vor dem Schöffengericht Mitte Oktober berief sich Mohammed M.* (23) aus dem Tschad auf Notwehr. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Bewohner des Asylbewerberheims Beelitz-Heilstätten allerdings, seinen Landsmann Ali A.* (33) am 19. April mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben.

Zwei Stiche trafen laut Anklage die Brust des Opfers, zwei gingen in den Intimbereich (PNN berichteten). Ali A. konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Er lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Noch heute leidet er körperlich und seelisch unter den Folgen des Übergriffs, der sich im Duschraum des Heimes ereignet haben soll.

Ali A. habe seine Mutter und seinen Vater beleidigt, erzählte Mohammed M., der in seiner Heimat als Viehhirte durchs Land zog. Dagegen habe er sich verwahrt. Einem Wortgefecht sei ein Gerangel gefolgt. Plötzlich habe Ali A. ein Messer gezogen und drohend erhoben.

„Ich konnte es ihm entwinden. Dabei habe ich mich an der Hand verletzt. Ali ergriff einen Schrubberstiel und wollte mich damit schlagen. Um ihn abzuwehren habe ich mit dem Messer auf ihn eingestochen“, gestand der Angeklagte. Bei einer polizeilichen Vernehmung hatte er noch behauptet, Ali A. sei ihm „ins Messer gefallen“.

Mohammed M. befindet sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft. Sein ehemaliger Zimmermitbewohner – er stammt ebenfalls aus dem Tschad – sagte am gestrigen Verhandlungstag: „Ich war gerade beim Gebet, als Mohammed wortlos ins Zimmer stürzte. Als ich mich umdrehte, sah ich ein blutiges Messer in seiner Hand. Blut tropfte auf den Fußboden.“ Erschreckt habe er den Raum verlassen, unmittelbar danach gesehen, wie Ali A. auf dem Flur zusammensackte. Den Anlass des Übergriffs kenne er nicht.

Im Allgemeinen hätten sich Mohammed, Ali und er gut verstanden. Sie hätten gemeinsam gekocht, gegessen und etwas unternommen. „Mohammed ist normalerweise ein ruhiger, freundlicher Mensch. Nur wenn er Alkohol getrunken hat, macht er Probleme. Dann wird er laut und streitsüchtig“, berichtete der Ex-Mitbewohner des Angeklagten weiter. Das habe er auch schon am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Die Spurensicherung fand am Tatort ein blutbeflecktes, 13 Zentimeter langes Klappmesser und einen Schrubberstiel mit „blutähnlichen Anhaftungen“. In der Flurwand entdeckten die Beamten einen Einstich im Putz, der vermutlich von einer Messerspitze herrührte.

Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen. (*Namen geändert.) Hoga

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