Potsdam-Mittelmark: Angst vor überstürzter Aktion
Keine Mehrheit für Vorschlag von Linke/Grüne, Baumfällungen vorerst nur im Ausnahmefall zu genehmigen
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Teltow – In Teltow wird weiter über den Baumschutz gestritten. Auf Antrag der Fraktion Linke/Grüne sollte jetzt eine Veränderungssperre für den Baumschutz in der Stadt verhängt werden. Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen sollten vorerst nur im Einvernehmen mit dem Bau- und dem Umweltausschusss erteilt werden. „Möglicherweise“, so die Begründung, würden „Investoren und Bauherren nur auf eine Gelegenheit warten, um Bäume fällen zu können“. Doch eine Mehrheit der Stadtverordneten lehnte den Antrag ab. „Das gibt erneut eine Pleite“, warnte SPD-Fraktionschefin Christine Hochmuth. Denn eine Veränderungssperre sei im Baugesetzbuch nur für bauliche Vorhaben vorgesehen.
Hintergrund der Diskussion: Teltow hatte bis Juli dieses Jahres eine eigene Baumschutzsatzung, die jedoch vom Amtsgericht kassiert wurde. Die Richter befanden das Regelwerk für zu streng. Nun will die Stadt keinen weiteren Fehler riskieren. Denn die Zeit wird knapp, um die Satzung so zu präzisieren, dass darin die Spezifik der Kommune berücksichtigt wird. Bislang galten in Teltow alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 30 Zentimetern als geschützt. Eine „übermäßige Einschränkung“, urteilte das Amtsgericht und forderte, dass „für die verschiedenen Baumarten verschiedene Stammumfänge angegeben werden“ müssten. Bis Ende des Jahres soll die geänderte Satzung in den Gremien der Stadt beraten und verabschiedet werden. Eile ist geboten, weil am Jahresende die Brandenburgische Baumschutzverordnung ausläuft (PNN berichteten). Darauf hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark zwar mit einer eigenen Verfügung schon reagiert, um Bäume zu schützen, doch dieses Regelwerk gilt nur bis Ende 2011. Anders als vom Stadtverordneten Eberhard Adenstedt (Linke/Grüne) vermutet, sind darin auch Bäume auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnhäusern geschützt, wie Iris Abraham vom Bauamt in der Sitzung erklärte.
Bis die neue Teltower Baumschutzsatzung in Kraft tritt, werden Fällanträge vom Landkreis bearbeitet. Zuvor war die Stadt Genehmigungsbehörde. Die Mehrheit der Stadtverordneten sah daher keinen Sinn in einer überstürzten Aktion, eine Veränderungssperre auf den Weg zu bringen. „Wir vertrauen darauf, dass die Bürger verantwortungsvoll mit dem Baumbestand auf ihren Grundstücken umgehen“, sagte Ronny Bereczki (CDU). FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz sprach sich, wie schon in den Jahren zuvor, grundsätzlich gegen eine städtische Baumschutzsatzung aus, die seine Fraktion für ein überflüssiges Regelwerk hält. Bislang argumentierte Goetz, dass mehr Bäume stehen bleiben würden, wenn man sich an die Baumschutzverordnung des Landes halten würde. Doch die wird bald wegfallen, ebenso befristet ist die des Landkreises. Mit dem Aufschub soll den Kommunen ermöglicht werden, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Zurzeit bereitet der Landkreis eine neue Gehölzschutzverordnung vor – die wird aber nur für den Außenbereich gelten. Für den Innenbereich müssen die Kommunen nun selber Regelwerke aufstellen. Kirsten Graulich
Kirsten Graulich
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