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Aus dem GERICHTSSAAL: Anlegerin klagt gegen ihre Hausbank

Gütetermin vor dem Landgericht geplatzt

Stand:

Nuthetal – Legt man Geld an, soll es sich tunlichst vermehren. Und stellt der Berater des Kreditinstituts eine anständige Rendite in Aussicht, glaubt ihm der Kunde in aller Regel. So auch Elvira und Erhart E.* aus der Gemeinde Nuthetal. Das Ehepaar wollte ohne Risiko für das Alter vorsorgen. Der Berater ihrer langjährigen Hausbank stellte ihnen im Februar 2007 ein Zertifikat vor, das eine sechsprozentige Verzinsung bringen sollte. Er versprach laut Erhart E., dies sei eine todsichere Sache. Das Paar glaubte den Bekundungen des Mannes, griff zu und setzte 26 000 Euro aus einem Aktienfonds ein. Im Mai 2008 wurden die fälligen Zinsen – insgesamt 1500 Euro – verbucht. Dann kam die Finanzkrise. Elvira und Erhart E. bangten um ihr Geld. Ihre Furcht wurde bald zur Gewissheit. Statt Gewinn zu erzielen, verloren sie 12 500 Euro. Sie fühlten sich vom Geldinstitut schlecht betreut und falsch beraten. Elvira E. reichte Klage gegen die Bank ein.

Jetzt kam es vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts zu einer Güteverhandlung. Doch diese platzte. Der Rechtsbeistand der Hausbank sah kein Verschulden seines Mandanten und beantragte, die Klage abzuweisen. Der Rechtsanwalt von Elvira E. beharrte auf seiner Forderung des Schadensausgleichs. So wird es in etwa drei Monaten eine weitere Verhandlung mit ausführlicher Beweisaufnahme geben, zu der auch der kritisierte Berater geladen wird.

Die Frage sei, wie das Beratungsgespräch konkret abgelaufen ist, gab der Kammervorsitzende während des Gütetermins zu bedenken. „Die Klägerin muss die falsche Beratung beweisen. Das etwas höhere Risiko liegt also auf ihrer Seite.“ Nach Abschluss des Beratungsgesprächs und Erwerbs gäbe es keine Pflicht auf eine Nachberatung. Der Rechtsbeistand der Hausbank versicherte, der einzelne Berater bekäme bei erfolgeichem Geschäftsabschluss keine Provision. In diesen Genuss käme die Filiale. Der Anwalt der Klägerin erklärte, Hauptanliegen sei es, die jeweilige Bankfiliale gut aussehen zu lassen. Im Übrigen würden am Schluss die Tantiemen ausgeschüttet.

Pikant an diesem Prozesstag: Unmittelbar an die Verhandlung schloss sich ein ähnlich gelagerter Fall an. Auch hier ging es um vermeintlich falsche Beratung durch den selben Mitarbeiter des Geldinstituts. (*Namen geändert.) Hoga

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