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Potsdam-Mittelmark: Anschlusszwang ans Regenwassernetz

Werder (Havel) - Grundstücksbesitzer in Werder sollen künftig verpflichtet werden, Regenwasser entweder auf dem eigenen Grundstück versickern oder über das öffentliche Netz abfließen zu lassen. Eine entsprechende Satzung wird zurzeit in den politischen Gremien diskutiert.

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Werder (Havel) - Grundstücksbesitzer in Werder sollen künftig verpflichtet werden, Regenwasser entweder auf dem eigenen Grundstück versickern oder über das öffentliche Netz abfließen zu lassen. Eine entsprechende Satzung wird zurzeit in den politischen Gremien diskutiert. Der Bauausschuss wollte am Mittwochabend noch keine Empfehlung abgeben.

Laut Satzungsentwurf darf Wasser aus Regen, Schnee oder Hagel von privaten Grundstücken künftig nicht mehr auf die Straße geleitet werden. Wer im Hof keine Sickerflächen hat, muss sich auf eigene Kosten an das Regenwassernetz der Stadt anschließen lassen. Bis zu 1000 Euro drohen denen, die dagegen verstoßen. Gerade Grundstücke auf der Insel wären betroffen, vermutete Ausschusschef Wolfgang Gäding (CDU), „und dort wird das für Diskussionsstoff sorgen“. Dennoch käme man um die Satzung nicht herum. Der sachkundige Einwohner Peter Heinrich bemerkte, dass per Polizeiverordnung von 1888 die Inselstädter verpflichtet wurden, Regenwasser auf die Straße zu leiten. „Das müssten wir eigentlich erst aufheben“, sagte er. lä

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