Potsdam-Mittelmark: Anwalt legt Mandate für Teltow nieder
Jurist war im Restitutionsstreit um Teltow-Seehof lange für Verfahrensgegner der Sabersky-Erben tätig
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Teltow - Der für die Stadt Teltow tätige Anwalt Andreas Giese, der die städtischen Interessen im Konflikt um Teltow-Seehof vertritt, wird seine Mandate nicht fortführen. Hintergrund ist eine Beschwerde des Sabersky-Erben Peter Sonnenthal bei der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen den Juristen. Da dieser während des Restitiutionsverfahrens um früheres jüdisches Eigentum in Teltow-Seehof für das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) tätig und u.a. mit der Bearbeitung der umstrittenen Rückübertragungsansprüche befasst war, sei es Giese „berufsrechtlich untersagt, in dieser Sache anwaltlich für die Stadt Teltow tätig zu werden (PNN berichteten), befindet Sonnenthal.
Das ARoV hatte Anfang der 90er Jahre die Restitutionsansprüche der Sabersky-Nachfahren global abgelehnt und war in der Folge während des jahrelangen Rechtsstreits um hunderte Grundstücke in Teltow-Seehof Gegner der jüdischen Erben-Gemeinschaft. Im vergangenen Jahr ordnete das Bundesverwaltungsgericht die Rückübertragung hunderte Seehofer Grundstück an die Erben an. In der Folge präsentierten Valerie und Peter Sonnenthal, die zu 50 Prozent die Erben-Gemeinschaft vertreten, ein städtebauliche Entwicklungskonzept für die Grundstücke, die sie nach dem Leipziger Urteil zurückbekommen sollen. Da Bestandteil der Pläne eine teilweise Bebauung des Teltower Wäldchens ist, regt sich Widerstand in der Siedlung. Im Teltower Rathaus bezweifelt man die Voraussetzung für die Restitution öffentlicher Flächen, drohte eine Klage an und beauftragte Giese mit einer rechtlichen Prüfung sowie anwaltlich für die Stadt tätig zu werden. In seinem Rechtsgutachten sieht Giese u.a. das Teltower Wäldchen frei von Restitution. Denn es sei Teil eines 1934 zwischen den damaligen Sabersky-Eigentümern und der Stadt Teltow geschlossenen Vertrages , nach dem 25 Prozent der Gesamtfläche des einstigen Gutes Seehof für öffentliche Zwecke „unentgeltlich,- schulden-, lasten- und kostenfrei“ an die Stadt abzutreten sind.
Sonnenthal meint nun, dass es Giese rechtlich nicht gestattet ist, im Fall Teltow-Seehof für die Stadt aktiv zu werden. Es gebe eindeutige Vorschriften: Wer im öffentlich Dienst eine Rechtssache betreut hat, darf als privater Anwalt nicht in gleicher Sache tätig werden. Der heute in Berlin praktizierende Anwalt Giese geht indes nicht davon aus, dass es sich bei seiner früherern ARoV-Tätigkeit und seinem Mandat für Teltow um dieselbe Rechtssache handelt. Er habe sich lediglich mit Verkäufen an Private und mit Rückübertragungen privater Grundstücke beschäftigt. Seine letzte Amtshandlung in der damals noch mittelmärkischen Behörde war die Rückübertragung der Villa Sonnenthal. Würde sich um die Restitution privater Grundstücke gestritten werden, dürfte er nicht tätig werden, räumt Giese ein. Bei öffentlichen Grundstücken sehr wohl. Dennoch sei er an keinem Streit oder gar einem juristischen Disput interessiert, weshalb er seine Mandate für die Stadt Teltow aufgebe.
Für Peter Sonnenthal ist dieser Schritt nur folgerichtig. Schließlich habe Giese als damaliger Vize-Chef des ARoV ein Interview mit Friedrich W. Gloatz geführt, der in den 30er Jahren von den Nationalsozialisten als Makler eingesetzt worden war, um den ehemals jüdischen Besitz zu parzellieren und zu verkaufen. Es ist offenbar das einzige Gespräch, das zwischen dem Nazi-Makler Gloatz und der ARoV-Behörde stattgefunden hat. Das, so Sonnenthal, unterstreiche, wie sehr Giese in den Fall involviert war.
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