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Potsdam-Mittelmark: Appell an Landtag

Schwielowsee will Duldungsrecht für Datschen

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Schwielowsee - Schwielowsees Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) appelliert an das Landratsamt Belzig und den Brandenburger Landtag, eine Lösung für die Wohnnutzung von Wochenendhäusern zu finden. Probleme mit Kleingartenanlagen, die vor und in den Wendejahren von Eigentümern als Wohnsitze ausgebaut wurden, würden nicht nur in der Gemeinde Schwielowsee bestehen, sagte Hoppe mit Verweis auf Ferch. Dort sind derzeit 18 Bewohner der Datschensiedlung Sperlingslust von Nutzungsuntersagungen betroffen. Die Bauaufsicht in Belzig hatte trotz Intervention der Gemeinde angekündigt, eine bis Jahresende laufende Schonfrist nicht mehr zu verlängern (PNN berichteten).

„Nicht nur in Ferch spielen sich private Tragödien ab. Ich erwarte vom Landkreis, dass er mit uns gemeinsam nach Lösungen sucht und nicht dogmatisch entscheidet“, sagte Hoppe. Laut Hoppe sollte die Brandenburgische Bauordnung dahingehend verändert werden, dass ein Duldungsrecht für besonders hart Betroffene eingeführt wird. Mit diesem Wunsch hat sich die Bürgermeisterin bereits an den Städte- und Gemeindebund gewandt: Aus Hoppes Sicht sollte eine Nutzung von Wochenendhäusern als Hauptwohnsitz erlaubt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: So sollte das Duldungsrecht erfolgen, wenn Betroffene vor dem 31. Januar 2007 ihren Hauptwohnsitz bei der Gemeinde angemeldet haben, sie keinen weiteren Wohnraum besitzen sowie eine Erschließung und eine Rettungszufahrt möglich sind. Das Duldungsrecht sollte nicht die Erlaubnis für bauliche Veränderungen nach sich ziehen und nicht auf andere Personen übertragbar sein.

Auch Ferchs Ortsbürgermeister Roland Büchner (BBS) sprach sich gestern für eine solche Variante aus. „Es kann nicht sein, dass die Kommunen mit dem Problem allein gelassen und Rentner, sozial Schwache und Kranke einfach auf die Straße gesetzt werden“, sagte Büchner. Hier sei die „große Politik“ gefordert. Die mittelmärkische Bauaufsicht forderte er auf, das Gespräch zu suchen und das Problem nicht auf die Kommunen abzuwälzen. Ihm sei unklar, dass „unter der Brücke schlafen erlaubt und in der Datsche schlafen verboten“ sei.

Versuche der Gemeinde, ein Bleiberecht für Sperlingslust durchzusetzen, waren zuvor gescheitert. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes hat laut Aussagen der Landesplanung Berlin-Brandenburg keine Aussicht auf Erfolg. Schon bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans im Jahr 2002 war Sperlingslust ein weißer Fleck geblieben, weil man sich mit der Landesplanung nicht einigen konnte. Büchner verweist auf die in der Gemeindeordnung verankerte Planungshoheit der Gemeinden: „Ich habe in dem Verfahren den Eindruck gewonnen, der Flächennutzungsplan ist ein Knebelvertrag, der den Gemeinden von höheren Instanzen aufgezwungen wird.“ Henry Klix

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