Potsdam-Mittelmark: Arbeitslosengeld II: Über die Hälfte der Anträge beim Landkreis eingegangen
Potsdam-Mittelmark - Über die Hälfte der Anträge der bisherigen Sozialhilfeempfänger auf Arbeitslosengeld II ist mittlerweile beim Landkreis Potsdam-Mittelmark eingegangen. Heute begann nun die Eingabe der Daten, in die von der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II neu entwickelte Software.
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Potsdam-Mittelmark - Über die Hälfte der Anträge der bisherigen Sozialhilfeempfänger auf Arbeitslosengeld II ist mittlerweile beim Landkreis Potsdam-Mittelmark eingegangen. Heute begann nun die Eingabe der Daten, in die von der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II neu entwickelte Software. Für alle bis zum 10.Dezember in das System eingegebenen Anträge könne die pünktliche Auszahlung der Leistungen zum 1. Januar 2005 gewährleistet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes von gestern. Verspätet eintreffende Anträge werden nach dem Eingangsdatum abgearbeitet. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es bei nicht fristgemäß eingereichten Anträgen zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommt. Wie schon Mitte Oktober liegt auch Anfang November der Antragsrücklauf im Raum Brandenburg mit 62 Prozent am höchsten und im Raum Teltow mit 47 Prozent am niedrigsten. Im Raum Werder liegt der Antragsrücklauf bei 59 Prozent im Raum Belzig bei 52 Prozent. Vor allem in der letzten Oktoberwoche habe es laut Pressesprecherin Andrea Metzler eine spürbare Erhöhung des Antragsrücklaufes gegeben: Fast 300 Anträge sind in dieser Woche im Amt für Soziales und Wohnen eingegangen, während davor nur etwa 150 Anträge pro Woche registriert wurden. Dies wird im Landratsamt auf den Versand von Erinnerungsschreiben an alle antragsberechtigten Bürger und auch auf die Radiowerbung zurückgeführt. Das Landratsamt weist erneut darauf hin, dass die vereinzelt geäußerte Empfehlung, mit der Antragsabgabe wegen eventueller Gesetzesänderungen noch zu warten, ausschließlich zu Nachteilen für den Antragsteller führe. Unter Umständen können dadurch Anspruchsberechtigte das ihnen zustehende Arbeitslosengeld nicht rechtzeitig auf ihr Konto überwiesen bekommen. Sollte es wider Erwarten bis zum Januar noch zu Gesetzesänderungen zu Gunsten der Antragsteller kommen, werden diese automatisch allen Antragstellern ausgezahlt, auch wenn der Antrag bereits vor der Gesetzesänderung gestellt wurde.PNN
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