Potsdam-Mittelmark: Argumente gegen Windpark
Werders Stadtverordnete wenden sich an Landtag
Stand:
Werder (Havel) – Werders Stadtverordnete haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Bau des Windparks in Bliesendorf. Gegen das Projekt, bei dem in dem 965 Hektar großen Waldareal bis zu 45 riesige Windkraftanlagen aufgestellt werden sollen, wollen sie jetzt bei Land- und Bundestagsabgeordneten intervenieren. Ein entsprechendes Schreiben aller Fraktionen wollen die Stadtverordneten am 13. Dezember verabschieden.
„Es kann nicht verfassungskonform sein, dass die Auswahl der erneuerbaren Energien nicht von den Kommunen, sondern von der Verfügbarkeit der Fördermittel und von der Profitgier Einzelner bestimmt wird“, wie es darin heißt. Die Stadtverordneten würden erneuerbare Energien befürworten. Die Kommunen sollten aber wählen können, welche erneuerbare Energieform ins Landschaftsbild und in die städtebauliche Entwicklungsplanung passt. In dem gemeinsamen Schreiben wird an das Projekt eines 140 Hektar großen Solarparks bei Bliesendorf erinnert, mit dem die Stadt im vorigen Jahr einverstanden war. Weil Fördermittel schrumpften, sei der Solarpark dann aber nicht gebaut worden.
„Dem gesetzlich verankerten Grundrecht der Kommunen auf planungsrechtliche Hoheit muss in einer gut funktionierenden Demokratie wieder mehr Rechnung getragen werden“, wie es weiter heißt. Der Windpark bei Bliesendorf ist einer von insgesamt 24, denen die Regionalplanung Havelland-Fläming vor dem Hintergrund des Windkrafterlasses der Landesregierung durch einen „Teilregionalplan Windenergie“ den Weg bereiten will. In dem Schreiben der Stadtverordneten sollen Bundes- und Landtagsmitglieder aufgefordert werden, den Erlass, durch den die Windparkflächen auf zwei Prozent der Landesfläche steigen sollen, auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. „Die Stadtverordneten gehen davon aus, dass der Erlass zur Ausweisung von Windeignungsgebieten auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes des Landes Brandenburg den ökologischen und umweltrechtlichen Belangen sowie geltendem Recht entgegensteht.“
Das Landschaftsbild des Erholungsortes Werder werde dadurch beeinträchtigt, zudem sei die Bliesendorfer Heide das „größte Naherholungsgebiet der Stadt“. Die Waldfunktion leide, wenn durch Wegebau und Bauflächen für die Windkraftanlagen „der Wald wie ein Schachbrettmuster fragmentiert“ werde. Zudem fehle ein Brandschutzkonzept für den Windpark, zumal eine Gasdruckleitung im Eignungsgebiet liegt.
Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sei durch die Abstände von 1000 Metern zur Wohnbebauung nicht gewährleistet, wie es mit Verweis auf den Infraschall der Anlagen heißt – tiefe Frequenzen, mit denen sich wahrscheinlich Elefanten und Blauwale über lange Distanzen verständigen können. Ihre Wirkung, besonders auf empfindliche Menschen, ist umstritten. hkx
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