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Potsdam-Mittelmark: Auch 2010 kein Ausbau der Ruhlsdorfer „Erhebliche Einwände“ gegen Landesstraße

Teltow - Große Fragezeichen stehen noch immer hinter dem Termin für den Ausbau der maroden Ruhlsdorfer Straße. Noch vor zwei Jahren lautete der Bautermin für die Landesstraße: Sommer 2009.

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Teltow - Große Fragezeichen stehen noch immer hinter dem Termin für den Ausbau der maroden Ruhlsdorfer Straße. Noch vor zwei Jahren lautete der Bautermin für die Landesstraße: Sommer 2009. Dann wurde der Ausbau auf 2010 verschoben, da das notwendige Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Im Teltower Bauausschuss am Dienstagabend gab es erneutSchulterzucken: Auch in diesem Jahr wird es wohl nichts mit dem Ausbau werden. „Das Planfeststellungsverfahren läuft noch“, sagte Iris Abraham vom Bauamt.

Auch für den Vorsitzenden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“, Martin Rahn, ist diese Situation nicht einfach, da im aktuellen Wirtschaftsplan des Verbandes die Ruhlsdorfer Straße steht. „Wir liegen in Lauerstellung“, sagte Rahn dem Ausschuss. Neue Frischwasserdruck- und Abwasserleitungen will der Zweckverband im Zuge des Straßenausbaues verlegen. Fördermittel wurden bereits bewilligt für die Abschnitte zwischen Stahnsdorfer Straße und Schenkendorfer Weg. Ebenso war geplant, im Abschnitt ab katholischer Kirche bis zur Kanada-Allee Leitungen zu verlegen. Rahns Fazit: „Da es noch keine verbindlichen Antworten zur Ruhlsdorfer Straße gibt, bleibt nur abwarten.“

Westlich des Ruhlsdorfer Platzes steht zudem noch in diesem Jahr der Bau eines Schmutzwasserkanals an. Die Planungen für das Vorhaben seien allerdings noch nicht abgeschlossen, erklärte Rahn. Als schwierig könnte sich erweisen, dass noch unklar ist, welche baulichen Vorhaben für den Ruhlsdorfer Platz geplant sind, mit Ausnahme eines Schnellrestaurants. Denn Kanäle und Leitungen dürfen nicht überbaut werden.

Frank Schmidt vom Landesstraßenbetrieb bestätigte den PNN auf Nachfrage, dass 2010 noch nicht mit dem Ausbau der Ruhlsdorfer Straße zu rechnen sei. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig sei, könne begonnen werden. Zurzeit würden die Stellungnahmen der Kommune und der Rechtsträger zu den Plänen ausgewertet und die Erwiderungen vorbereitet. „Es gab erhebliche Einwendungen von der Stadt Teltow zu dem Vorhaben, vor allem zum Ausbaustandard und zur Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für das Vohaben“, sagte Schmidt. kig

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