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Das Klärwerk in Stahnsdorf. Dorthin fließt das Abwasser der Alt- und der Neuanschließer.

© Lutz Hannemann

Abwasserverbände in Teltow und Michendorf: Auch Neuanschließer sollen zahlen

Die Abwasserverbände im Raum Teltow, Nuthetal und Michendorf überprüfen derzeit rund 22 000 Haushalte. Nicht nur Alt - auch die Neuanschließer müssen demnach eventuell zahlen - die Rechnung könnte deftig werden.

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Potsdam–Mittelmark - Die Rechnung könnte deftig werden und für jeden einzelnen in die Tausende gehen: Neben den Altanschließern, die schon vor 1990 einen Abwasseranschluss erhalten haben, müssen auch Neuanschließer im Raum Teltow, Michendorf und Nuthetal damit rechnen, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) überprüft derzeit für seine Zweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ rund 22 000 Haushalte in der Region. Konkret geht es darum, ob die Grundstücksbesitzer für ihren Anschluss im Zeitraum zwischen 1990 und 2009 nachzahlen müssen.

Es gehe bei der Prüfung um die vollständige Beitragserhebung, sagte MWA-Geschäftsführer Felix von Streit am Dienstag den PNN. Begründet werden die möglichen Nachzahlungen damit, dass beide Zweckverbände erst seit dem Jahr 2009 über neue und rechtskräftige Satzungen verfügen. Im Gegensatz zu den alten Regelungen gibt es in den neuen zum Beispiel für die Beitragsberechnung keine Grundstücks-Tiefenbegrenzung mehr. Es könnte also sein, dass Grundstücksbesitzer auf Grundlage der alten und nicht mehr wirksamen Satzungen zu wenig oder in Ausnahmefällen auch zu viel für ihren Abwasseranschluss gezahlt haben. Das wolle man jetzt im Einzelfall prüfen.

Beispielhaft habe die MWA bereits zwei kleinere Gebiete in Michendorf und Nuthetal untersucht, erklärte von Streit. Er bestätigte Beispielrechnungen, wonach Nuthetaler Grundstücksbesitzer je rund 1000 Euro und Michendorfer im Durchschnitt rund 2700 Euro nachzahlen müssten. Je nach Fall könnten diese Zahlen jedoch abweichen, so von Streit. Die derzeit laufende Prüfung durch eine Kanzlei solle klären, mit wie viel Geld die Verbände rechnen können und ob die Beiträge von den Neuanschließern überhaupt nachträglich eingefordert werden können. Untersucht würden rund 8000 Haushalte in Michendorf und Nuthetal sowie rund 14 000 Haushalte in Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf. Zahlen müssten allerdings nur Grundstücksbesitzer, nicht Mieter.

Reinhard Mirbach (CDU), Michendorfs Bürgermeister und gleichzeitig Vorsteher des Verbandes „Mittelgraben“, sagte am Dienstag, er wünsche sich ein rechtssicheres Ergebnis. Noch in diesem Jahr soll die Prüfung abgeschlossen sein. Ende sie positiv, soll anschließend in den Verbandsversammlungen entschieden werden, ob die Beiträge von den Neuanschließern tatsächlich erhoben werden.

Die Zweckverbände folgen damit dem Beispiel anderer Wasser- und Abwasserbesorger, sagte MWA-Mitarbeiterin Waltraud Lenk. Theoretisch sei es sogar möglich, die Nachforderungen ohne Beschluss der Verbandsversammlung einzufordern, da die eigentliche Satzung bereits beschlossen und gültig sei.

In den vergangenen Monaten hatte die MWA vor allem Altanschließer zur Kasse gebeten, die schon vor 1990 an das Abwassernetz angeschlossen wurden. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg 2007 sei man aus Gleichbehandlungsgründen dazu verpflichtet, alle Nutzer an den neueren Ausbaukosten des Abwassernetzes zu beteiligen, sagte MWA-Chef von Streit. Für den Verband „Mittelgraben“ geht es um insgesamt 2,5 Millionen Euro, beim Verband „Der Teltow“ um 8,5 Millionen Euro. Für den Einzelnen können sich die Nachforderungen auf bis zu 14 000 Euro summieren, in der Regel sind es rund 4000 Euro. Fast alle Altanschließer seien in Widerspruch gegangen. In Musterverfahren soll der Streit geklärt werden.

Für Aufsehen hatte zuletzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesorgt, wonach Wasseranschluss-Beiträge nicht unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden dürfen. Seitdem wird im Innenausschuss des Brandenburgischen Landtages über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes verhandelt. Demnach könnten die Beiträge von Besitzern von DDR-Wasseranschlüssen nur noch bis zum Jahr 2015 erhoben werden. Eine solche Regelung wäre für alle Altanschließer der Zweckverbände „Mittelgraben“ und „Der Teltow“ allerdings derzeit wirkungslos, erklärte von Streit. Laut deren geltenden Satzungen dürfen die Beiträge ohnehin nur noch bis Ende dieses Jahres erhoben werden. Spätestens dann sollen alle Beitragsbescheide verschickt sein.

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