Altanschließer: Auch Teltow zahlt zurück
Teltow/Beelitz - Nach dem Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben hat auch der Verband „Der Teltow“ am Mittwochabend Konsequenzen aus dem Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gezogen. In der Sitzung der Verbandsversammlung sei beschlossen worden, bei Bescheiden, die aufgrund von Widersprüchen nicht bestandskräftig sind, die Vollziehung auszusetzen, teilte Verbandsvorsteher Michael Grubert gestern mit.
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Teltow/Beelitz - Nach dem Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben hat auch der Verband „Der Teltow“ am Mittwochabend Konsequenzen aus dem Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gezogen. In der Sitzung der Verbandsversammlung sei beschlossen worden, bei Bescheiden, die aufgrund von Widersprüchen nicht bestandskräftig sind, die Vollziehung auszusetzen, teilte Verbandsvorsteher Michael Grubert gestern mit. „Wenn auf diese Bescheide bereits eine Zahlung geleistet wurde, so erhält der Beitragszahler den geleisteten Beitrag zurück.“ Zudem sei festgelegt worden, dass im Anschluss an diese Rückzahlung auch Beiträge erstattet werden, bei denen die Bescheide Bestandskraft haben.
Indessen hat der Beelitzer Bürgermeister Bernhard Knuth (Bürgerbündnis) die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Die jüngsten Urteile hätten für die Zweckverbände enorme finanzielle Konsequenzen. „Die nach wie vor unklare Rechtslage sorgt darüber hinaus für große Unruhe in den Verbandsgemeinschaften und gefährdet den sozialen Frieden“, so Knuth. Zwar werde immer wieder auf die Signalwirkung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verwiesen, eine generelle gesetzliche Handhabe gebe es aber nicht. „Die Landesregierung darf sich hier nicht aus der Verantwortung nehmen und die Lösung der Altanschluss-Problematik den Gerichten überlassen“, so Knuth. „Wir brauchen für unsere Verbände klare und allgemeingültige Vorgaben, und die kann nur der Gesetzgeber schaffen.“
Andernfalls sieht er die Gefahr, dass jene Grundstückseigentümer Beiträge zurückerhalten, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben, während die übrigen benachteiligt werden. „Wer in gutem Glauben an die Landesgesetze gezahlt hat, darf nicht am Ende der Dumme sein.“ Knuth sieht das Land in der Pflicht, sich an Rückzahlungen zu beteiligen.
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