
© Andreas Klaer
Altanschließer-Gebühren: Auch Wohngesellschaften zahlen nach
Unter den teilweise deftigen Altanschließer-Gebühren leiden nicht nur viele Privathaushalte in Potsdam-Mittelmark: Auch die Wohnungsbaugesellschaften sehen sich mit hohen Forderungen konfrontiert.
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Potsdam-Mittelmark - Ob die so entstandenen Kosten auf die Mieter umgelegt werden, lassen die meisten Unternehmen allerdings noch offen. Bei Investitionen und geplanten Neubauprojekten wird aber wohl gespart werden müssen. Denn: Die Wohnungsbaugesellschaften aus Teltow, Stahnsdorf und Werder (Havel) haben zwar fristgerecht Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und nur unter Vorbehalt bezahlt. Doch das Geld fehlt nun an anderen Stellen.
Fast unisono kritisierten die Geschäftsführer das Verfahren, das auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2007 zurückgeht, scharf: Demnach müssen die Zweckverbände nachträgliche Anschlussbeiträge von Kunden erheben, deren Grundstücke vor 1990 ans öffentliche Netz angeschlossen wurden.
Auf die Betroffenen – Privathaushalte ebenso wie die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften – kommen Nachzahlungen im teilweise fünfstelligen Bereich zu. „Für mich ist auch verwunderlich, dass der WAZV seine Satzung nach fast 20 Jahren für unwirksam erklärt“, sagte Kuschel. Hätte dem WAZV das Geld 20 Jahre lang tatsächlich gefehlt, müsste er nach Kuschels Ansicht quasi vor der Pleite stehen.
Bei der Teltower WGT hat man allerdings vorgesorgt: „Weil wir bereits im vergangenen Jahr wussten, was auf uns zukommt, haben wir Investitionen zurückgestellt und so eine Art Rücklage geschaffen“, erklärte Geschäftsführer Michael Kuschel am Mittwoch auf PNN-Anfrage. So habe man etwa die Modernisierung der Heizungen im Wohngebiet im Flussviertel verschoben. Für die Mieter bedeutet das allerdings, noch etwas länger auf energiesparendere Heizungen zu verzichten. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft bezieht ihre Einnahmen allein aus den Wohnungsmieten, Investitionen und Sonderausgaben wie etwa die Altanschließergebühren müssten demnach auch davon bezahlt werden.
Auf die Betriebskosten der Mieter können die Altanschließer-Gebühren nicht umgelegt werden, denn qua Gesetz handelt es sich dabei nicht um laufende Kosten, sondern um eine einmalige Zahlung. Die rund 650 000 Euro müssten also an anderer Stelle eingespart werden, so Kuschel. „Klar tut uns das weh.“ Noch härter trifft es in Teltow die Wohnungsbaugenossenschaft TWG. „Bei uns sind fast alle unserer 2000 Wohnungen altangeschlossen“, erklärte Geschäftsführer Steffen Kulessa. Knapp eine Million Euro habe die Genossenschaft dafür bezahlt – allerdings mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Ähnlich wie in Teltow ist auch bei der Stahnsdorfer Woges fast der gesamte Bestand betroffen. Für ihre insgesamt 650 Wohnungen musste die Woges über 300 000 Euro bezahlen. Geschäftsführerin Anja Zander will allerdings nicht ausschließen, dass sich die Mieten durch die Nachzahlung erhöhen. „Das würde dann quasi unter den Begriff Modernisierungsmaßnahmen fallen“, so Zander.
Zu solchen Ankündigungen wollte sich Christian Große, Aufsichtsratvorsitzender der Werderaner Wohnungsbaugesellschaft HGW, nicht hinreißen lassen. Auch dort sind zwei Drittel des Wohnungsbestands betroffen – mit insgesamt 130 000 Euro. Konkrete Bedenken bei dieser Art der Refinanzierung hat auch Carsten Fischer von der Kleinmachnower Gewog: „Mieterhöhungen werden bei uns nur begrenzt durchsetzbar sein, da wir uns vor allem im sozialen Wohnungsbau engagieren.“
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