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Potsdam-Mittelmark: Auf Kosten anderer

Einstiger GZG-Chef van de Kamp wegen Untreue zu drei Jahren Bewährung verurteilt

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Potsdam / Teltow - Richterin Constanze Rammoser-Bode befand am Ende ihres Urteilsspruchs, dass der Angeklagte noch gut weggekommen sei: Ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, so die Strafe. Fünf Jahre nachdem Hans-Peter van Kamp als damaliger Geschäftsführer der einst kreiseigenen Gesundheitszentrum GmbH (GZG) wegen Untreue ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ist, wurde er gestern vom Amtsgericht strafrechtlich verurteilt. Neben der Bewährungsstrafe muss van de Kamp 3000 Euro an die „Potsdamer Tafel“ zahlen.

Den Richterspruch wird ihm sein Anwalt übermitteln – van de Kamp fehlte unentschuldigt. Das ließ das Gericht noch kürzeren Prozess machen als ohnehin geplant, lediglich anderthalb Verhandlungsstunden waren angesetzt. Die Beweisführung war längst schon in anderen Gerichtssälen vollzogen worden. Denn in einer Reihe voran gegangener Zivilrechtsprozesse wurde van de Kamp verurteilt, mehrere Tausend Euro an die GZG zurückzuzahlen. Den Auftakt machte eine Verhandlung im Juni 2006 am Potsdamer Landgericht, die mit dem Urteil endete, dass van da Kamp 60 000 Euro rückerstatten muss.

Als Geschäftsführer der Kreisgesellschaft, die in Potsdam-Mittelmark Pflege- und Seniorenheime sowie das Gesundheitszentrum in Teltow betrieb, hatte sich van de Kamp ausgiebig am Konto des Unternehmens bedient. Für den Kauf von Satin-Bettwäsche, für Urlaubsreisen, Restaurantrechnungen, private Geschenke und andere Annehmlichkeiten für ganz persönlichen Luxus zückte van de Kamp regelmäßig die Firmen-Kreditkarte. 78 Einzelfälle, in denen van de Kamp das Firmenkonto plünderte, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aufgelistet.

In früheren Verhandlungen hatte der einstige Geschäftsführer behauptet, etwa mit der teuer erworbenen schwarzen Satin-Bettwäsche Pflegeheime ausstatten zu wollen. Erfahren haben die Heimbewohner solchen Luxus, allerdings nie und auch die Richter schüttelten ungläubig den Kopf angesichts solch untauglicher Erklärungsversuche. Auch van de Kamps Rechtfertigung, dass mit dem Landkreis als damaligen Gesellschafter der GZG eine Bonifikation in Selbstbedienungsmanier vereinbart gewesen sei, stieß auf Unglauben. Van de Kamp hatte behauptet, dass er jeweils zum Jahresende eine Aufwandsentschädigung zu seinen Gunsten hätte verrechnen dürfen. Nun ja: Von März 2001 bis Dezember 2002 hat der Ex-Firmenchef mehrere Dutzend „Verrechnungen“ vorgenommen.

Van de Kamp personifiziert die vielen Ungereimtheiten und Zwielichtigkeiten, die sich mit der GZG verbanden. Wegen Misswirtschaft und eines schwer zu durchdringenden Firmengeflechts war das Kreis-Unternehmen in äußerst finanzielle Schieflage und an den Rand der Insolvenz geraten. Als sich in Folge des drohenden Ruins ein Wirtschaftsprüfer die GZG-Bücher ansah, fielen ihm die Ungereimtheiten und van de Kamps persönlichen Bereicherungen auf. Wegen des Verdachts der Untreue wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, sicherte bei Hausdurchsuchungen Geschäfts- und Buchungsunterlagen.

Nach dem gestrigen Urteilsspruch werden die Akten zurück an die GZG gehen. Die gehört inzwischen zum Evangelischen Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin. Dieses hatte nach dem Kauf der Gesellschaft erfolgreich den Landkreis auf eine Zahlung von zwei Millionen Euro verklagt, weil dieser beim Verkauf wesentliche Details über den damals äußerst maroden Zustand der Gesellschaft und deren Einrichtungen verschwiegen hatte.

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