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Potsdam-Mittelmark: Auf Satin gebettet

Ehemaliger GZG-Chef van de Kamp plünderte Firmenkonto für private Annehmlichkeiten

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Potsdam/Teltow - Wahrscheinlich hätte er die Heimbewohner auch auf Rosen gebettet, wenn das die Richterin als Rechtfertigung für den Fall akzeptiert hätte, dass Hans-Peter van de Kamp Blumen aus der Firmenkasse bezahlt hat. Nun, es waren keine Rosen, die der ehemalige Geschäftsführer der einst kreiseigenen Gesundheitszentrum GmbH (GZG) Teltow auf Kosten der Gesellschaft gekauft hat, sondern schwarze Satin-Bettwäsche. Für seinen ganz privaten Luxus, wie das Landgericht zweifelsfrei befand, und nicht etwa für die Betten der von der GZG betriebenen Pflege- und Seniorenheime, wie van da Kamp glaubhaft machen wollte.

In der vergangenen Woche verurteilte das Potsdamer Landgericht den ehemaligen Geschäftsführer, 60 000 Euro an die GZG zurückzuzahlen, die inzwischen zum Evangelischen Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin gehört. Zu dünn waren van de Kamps Erklärungsversuche, um die Vorwürfe zu entkräften, dass er sich auf Kosten der GZG seinen eigene Lebensstil mitfinanziert hat. Für Urlaubsreisen, Restaurantrechnungen und andere Annehmlichkeiten hat er das Konto oder die Kreditkarte der Kreistochter belastet. Aufgefallen sind die Bereicherungen dem Wirtschaftsprüfer, der sich die GZG-Bücher genauer ansah, als die Gesellschaft vor drei Jahren in eine äußerst prekäre Schieflage geraten war. Vor allem wegen ihrer Bauherrentätigkeit für ein neues Belziger Landratsamt – ein völlig geschäftsfremdes Feld der Gesellschaft für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – war die GZG ins Trudeln und an den Rand der Insolvenz geraten. Wegen des Vorwurfs der Untreue nahm die Staatsanwaltschaft Geschäftsführer van de Kamp und auch Landrat Lothar Koch als Chef des Aufsichtsrats ins Visier und stellte bei Hausdurchsuchungen zahlreiche Geschäfts- und Buchungsunterlagen sicher.

Während die Untreue-Ermittlungen gegen den Landrat eingestellt wurden, hat das sichergestellte Material van de Kamp belastet. Um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen und sich frei von jeglichen Verdachtsmomenten zu machen, aber auch um seine Handlungsfähigkeit als Landrat zu unterstreichen, hatte Koch nach Bekanntwerden des Missmanagements van de Kamp als Geschäftsführer entlassen. Der klagte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung – und verlor in erster Instanz.

Noch laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den einstigen Geschäftsführer der GZG, deren Konstruktion am Ende wegen des Geflechts aus zahlreichen Tochtergesellschaften nur noch schwer zu durchschauen war. Für das erste nun abgeschlossene Verfahren war die Beweislast schwer genug, um van de Kamp zu verurteilen. Er selbst hatte den Griff aufs Geschäftskonto mit einer Vereinbarung begründet, die er mit dem Landkreis als damaliger Gesellschafterin der GZG getroffenen habe: Jeweils zum Jahresende habe er eine Aufwandsentschädigung zu seinen Gunsten verrechnen dürfen. Eine Reihe konkreter Vorwürfe habe van de Kamp erst gar nicht erklären wollen, weil wegen der noch laufenen Ermittlungen Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft liegen und er meinte, eine Akteneinsicht sei ihm nicht zumutbar.

Vermutlich im August wird der van de Kamp wieder vor dem Richter stehen, so Gerichtssprecher Johannes Baron von der Osten-Sacken. Erneut wirft ihm die Anklage Untreue vor – allerdings in weit größerem Umfang. Es geht um 382 000 Euro Schadensersatz. Van de Kamp soll als GZG-Chef Tochtergesellschaften mit Aufträgen versorgt, überhöhte Rechnungen gestellt und sich an den Einnahmen persönlich bereichert haben.

Mit dem Prozess gegen van de Kamp ist die GZG-Geschichte um ein Justiz-Kapitel reicher. Das Diakonissenhaus hatte erfolgreich den Landkreis verklagt, weil dieser wesentliche Details über den maroden Zustand der Gesellschaft verschwiegen hatte, als er die Gesellschaft 2004 verkaufte. Anfang diesen Jahres verurteilte das Landgericht den Landkreis zur Zahlung von zwei Millionen Euro an das Diakonissenhaus.

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