Potsdam-Mittelmark: Aufwand muss ermittelt werden Innenministerium zu Ensers Entschädigung
Stahnsdorf - Im Streit um die Dienstaufwandsentschädigung des früheren Stahnsdorfer Bürgermeisters Gerhard Enser (CDU) hat sich gestern das brandenburgische Innenministerium zur Rechtslage zu Wort gemeldet. „Aufwandsentschädigungen dürfen nur gewährt werden, wenn und soweit dem Beamten aus dienstlichen Gründen Aufwendungen entstehen, deren Übernahme ihm nicht zuzumuten ist“, teilte Ministeriumssprecher Geert Piorkowski gestern auf PNN-Anfrage mit.
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Stahnsdorf - Im Streit um die Dienstaufwandsentschädigung des früheren Stahnsdorfer Bürgermeisters Gerhard Enser (CDU) hat sich gestern das brandenburgische Innenministerium zur Rechtslage zu Wort gemeldet. „Aufwandsentschädigungen dürfen nur gewährt werden, wenn und soweit dem Beamten aus dienstlichen Gründen Aufwendungen entstehen, deren Übernahme ihm nicht zuzumuten ist“, teilte Ministeriumssprecher Geert Piorkowski gestern auf PNN-Anfrage mit. Dies sei mit der Pflicht verbunden, die Aufwendungen zu bemessen und zu ermitteln. „Die Häufigkeit einer solchen Aufwandsermittlung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben“, so Piorkowski – sie liege im Ermessen der Gemeindevertretung. Um es allen Beteiligten möglichst einfach zu machen, biete sich „eine Aufwandsermittlung wenigstens zu Beginn und zur Mitte der jeweiligen Amtszeit an“, teilte der Ministeriumssprecher mit. Die Frage, was bei Verstößen gegen die Regelung passiert, ließ Piorkowski unbeantwortet.
Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) hatte seinem Amtsvorgänger Gerhard Enser (CDU) am Montag vorgeworfen, seine 100 Euro monatliche Aufwandsentschädigung ohne Abrechnung bezogen zu haben. Gegenüber den PNN hatte Enser auf die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens bestanden: Ein individueller Nachweis sei nicht notwendig gewesen – Erfahrungswerte reichten als Berechnungsgrundlage aus. tor
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