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Potsdam-Mittelmark: „Ausweitung der Windkraft ist möglich“ Bernig weist Ersuchen aus Werder zurück

Werder (Havel) / Potsdam - Der Landtagsabgeordnete Andreas Bernig (Linke) sieht keinen Anlass, den knapp drei Jahre alten Windkrafterlass der brandenburgischen Landesregierung auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ein entsprechendes Ansinnen, mit dem sich Werderaner Stadtverordnete im November an Bundes- und Landtagsabgeordnete gewandt hatten, wies Bernig gestern in einem offenen Antwortschreiben zurück.

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Werder (Havel) / Potsdam - Der Landtagsabgeordnete Andreas Bernig (Linke) sieht keinen Anlass, den knapp drei Jahre alten Windkrafterlass der brandenburgischen Landesregierung auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ein entsprechendes Ansinnen, mit dem sich Werderaner Stadtverordnete im November an Bundes- und Landtagsabgeordnete gewandt hatten, wies Bernig gestern in einem offenen Antwortschreiben zurück.

Er könne das Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraft vorzusehen, wie seine Fraktion mittragen. „Ich bin auch der Auffassung, dass eine Ausweitung der Windenergienutzung in dem vorgesehenen Rahmen bei geschickter Steuerung in verträglicher Art und Weise möglich ist. Ganz ohne Interessenkonflikte wird es dabei nicht abgehen – das ist bei jeder Art der Energieerzeugung der Fall“, so Bernig in dem Schreiben.

Auch aus formalen Gründen sei es ihm nicht möglich, gegen den Erlass rechtliche Schritte einzuleiten. „Der Erlass stellt eine verwaltungsinterne Anweisung dar, wie geltendes Recht im Einzelnen umgesetzt werden soll. Er ist von den Ministerien an die zuständigen Behörden, in diesem Fall an die Regionalen Planungsgemeinschaften gerichtet.“ Bernig betonte, dass der Erlass nicht nur die Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Ausbauziele für regenerative Energien vorgebe, sondern auch die Belange des Schutzes der Menschen und von Natur und Landschaft. „Sollte eine Regionale Planungsgemeinschaft tatsächlich aufgrund eines Erlasses eine rechtswidrige Entscheidung treffen, muss diese angefochten werden und nicht der Erlass.“

Bei der Regionalplanung Havelland-Fläming läuft derzeit ein Planungsverfahren für die Ausweisung 24 neuer Windparks in der Planungsregion, eines davon, die Nummer 24, im Werderaner Ortsteil Bliesendorf. Dort gibt es erbitterten Widerstand dagegen. Dazu Bernig: „Mein Eindruck ist, dass es der Stadtverordnetenversammlung eigentlich nicht um den Erlass geht, sondern dass sie der Auffassung ist, die Regionale Planungsgemeinschaft würde mit der Benennung des Windeignungsgebietes 24 gegen das Gesetz verstoßen.“ In diesem Fall sollte die Stadt im Beteiligungsverfahren alle Möglichkeiten nutzen, solche Verstöße geltend zu machen.

„Ein rechtliches Vorgehen wäre dagegen erst möglich, wenn ein Beschluss der Regionalversammlung vorliegt“, wie Bernig weiter erklärte. Allerdings sehe das Bundesrecht einen Genehmigungsanspruch für Windkraftanlagen vor, soweit keine öffentlichen Interessen dagegen stehen. Bernig erinnerte in diesem Zusammenhang an eine zwei Jahre alte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zu einem früheren Teilregionalplan für neue Windräder: „Der Regionalplan Havelland-Fläming wurde nicht gekippt, weil zu viel, sondern weil zu wenig Fläche für Windenergienutzung vorgesehen war.“

Der Linken-Politiker äußert in dem Brief die Meinung, dass naturnahe Wälder, Erholungsgebiete und siedlungsnahe Flächen nicht für Windparks genutzt werden sollten. „Sollte das in diesem Fall durch die Regionale Planungsgemeinschaft nicht genügend berücksichtigt worden sein, dann teile ich Ihre Kritik und dann muss das in der Abwägung auch entsprechend berücksichtigt werden“, heißt es in seinem Schreiben. hkx

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