Potsdam-Mittelmark: Bagger, Bunker und Bauamt
Ein Erdwall sorgt in Teltow für Bewegung
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Teltow - Kurz vor Pfingsten sorgte in Teltow-Seehof ein Bagger für Aufsehen, der in den Rosa-Luxemburg-Steig rollte. Dort sollte ein Erdwall beseitigt werden, der einer künftigen Zufahrt zweier Grundstücke im Wege ist. Vom Baggerfahrer erfuhren die verwunderten Anwohner, dass alles genehmigt sei. Doch ein Anwohner zweifelte und fragte beim Bauamt nach. Dort erfuhr er von Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht, dass die Stadt weder eine Genehmigung noch einen Auftrag für den Abriss erteilt habe. Dass die Erde zudem auf einem stadteigenem Grundstück abgebaggert werde, sei Anlass genug, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, teilte der Bauamtsleiter dem Bürger mit. Genauso wurde der Stadtverordnete Eberhard Adenstedt (Grüne/CDU) informiert, an den sich Mitglieder der Bürgerinitiative „Wir in Seehof“ (BiWiS) gewandt hatten.
Die Baggerarbeiten erwiesen sich als schwierig, denn die Schaufeln prallten auf ein unüberwindbares Hindernis: die Reste eines alten Bunkers. Den hatten russische Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg vergeblich zu sprengen versucht, weshalb der Bunker anschließend mit Erde abgedeckt wurde. Seit dieser Zeit wachsen auf dem Erdwall Bäume und Sträucher, die inzwischen eine Höhe von acht Metern erreicht haben. „Diese Spontanvegetation darf von April bis September nur per Ausnahmegenehmigung beseitigt werden“, weiß BiWiS-Vorsitzender Richard Martin. Außerdem müsste nach Ansicht der BiWiS der Bereich um den ehemaligen Bunker auf Kampfmittel untersucht werden, bevor ein Bagger anrollt. Daher informierte BiWiS-Mitglied Axel Bierbrauer die Polizei, die am Pfingstmontag zwei Beamte vor Ort schickte, um den Sachverhalt aufzunehmen.
Die Aktivitäten auf dem Bunkerareal waren am Dienstag auch Gesprächsthema im Bauausschuss. Der Bauamtsleiter erklärte, dass sich die Bunkerreste auf einem stadteigenen Grundstück befinden. Dieses allerdings sei ungenutzt, daher sehe sich die Stadt nicht in der Pflicht, das Areal zu beräumen. Den beiden Anliegern stehe aber frei, eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt abzuschließen, um eine Zuwegung für ihre Grundstücke zu bekommen. Dieser Wunsch sei bisher jedoch noch nicht an die Stadt herangetragen worden, auch habe die Stadt zu den Bauarbeiten keine Zustimmung erteilt. Wegen Verstoßes gegen das Brandenburger Naturschutzgesetz sei zudem durch das Ordnungsamt ein Verfahren eingeleitet worden, sagte Wiebrecht.
Bei der BiWiS weiß man indes nicht mehr, wem man glauben darf. Denn „dass alles seine Richtigkeit habe", teilte ihnen kürzlich ein Beamter des Teltower Polizeireviers mit. Der Baggerfahrer einer Berliner Firma verfüge über einen Auftrag, informierte der Polizist, ebenso seien das Ordnungsamt und der Bauamtsleiter über den Einsatz informiert gewesen. KiG
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