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Der Stopp der Baumfällungen in der Ruhlsdorfer Straße ist mit der Entscheidung aufgehoben worden. 

© Andreas Klaer

Oberverwaltungsgericht entscheidet: Bäume in Teltow dürfen gefällt werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag vom BUND gegen Baumfällungen in der Ruhlsdorfer Straße abgelehnt. Dagegen vorgehen wird der Umweltverband nicht mehr.

Von Sarah Stoffers

Teltow - Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Montagnachmittag den Antrag des Umweltverbandes BUND auf vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf abgelehnt. Mit der Entscheidung ist der vorläufige Stopp der Baumfällungen in der Ruhlsdorfer Straße aufgehoben worden.
Wie berichtet hatte bereits das Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag am Montag vergangener Woche abgewiesen, da der BUND nach Ansicht des Gerichts unter anderem keine Antragsbefugnis habe. Gegen die Entscheidung hatte der Umweltverband Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Der Antrag ist nach Ansicht des Gerichts nicht begründet

Das Oberverwaltungsgericht sah zwar die Beschwerde des BUND gegen die Aufhebung des Alleenschutzes für die noch verbleibenden 26 Bäume als zulässig an – das Verwaltungsgericht Potsdam hingegen hatte die Bäume nicht als Allee angesehen. Der sogenannte Eilschutzantrag ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts jedoch nicht begründet. Der Senat sieht den geplanten Ausbau der L 749 für notwendig an, um erhebliche Defizite in der Verkehrssicherheit auf der Strecke zu beseitigen. Eine Alternative für den Ausbau ohne eine Fällung der Alleebäume sei auch im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar geworden, heißt es in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts. 

Die weiteren Beschwerden des Umweltverbandes, dass etwa eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden sei, die Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote nicht gewährleistet wurde, die Baumschutzsatzung der Stadt Teltow nicht beachtet wurde sowie die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen für die Bäume unzureichend seien, habe das Oberverwaltungsgericht nicht weiter geprüft, teilte das Gericht mit. Denn der auf die Beschwerden gestützte Antrag sei, wie auch das Verwaltungsgericht Potsdam bereits entscheiden hatte, unzulässig. 

Der Umweltverband hat alle Mittel ausgeschöpft

Die Entscheidung sei sehr ärgerlich und sehr traurig, sagte Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND, den PNN auf Anfrage. „Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass man Straßen ausbaut, ohne die Bäume zu erhalten“, so Kruschat. Beim nächsten großen Hitzesommer werde der Schatten der Bäume schmerzlich vermisst werden. Zumindest habe das Oberverwaltungsgericht klar festgestellt, dass es sich bei den Bäumen um eine Allee handele. Das Gericht sei den anderen Punkten jedoch leider nicht gefolgt. Gegen die Entscheidung wird der BUND nicht vorgehen, wie Kruschat mitteilte. „Wir sind leider unterlegen und haben alle Mittel ausgeschöpft.“ Der Umweltverband könnte zwar ein Verwaltungsgerichtsverfahren führen, das würde sich jedoch über Jahre hinziehen. „Ein solches Verfahren hätte aber keine aufschiebende Wirkung und die Bäume wären bei einem endgültigen Urteil in drei Jahren längst verschwunden.“ 

Wann die Fällungen fortgesetzt werden, ist unklar. Die Pressestelle des Landesbetriebes Straßenwesen, der den Ausbau ausführt, war am Montagnachmittag nicht zu erreichen.

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