Potsdam-Mittelmark: Baumwarte erhalten Leitfaden Konsequenz nach tödlichem Baumunfall
Stahnsdorf/Potsdam - Nach dem tödlichen Baumunfall in Stahnsdorf und dem Freispruch des Baumwarts arbeitet das Infrastrukturministerium an einer Dienstanweisung für Baumkontrolleure. Ministeriumssprecher Steffen Streu bestätigte damit Informationen aus dem Gerichtsprozess in der vergangenen Woche.
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Stahnsdorf/Potsdam - Nach dem tödlichen Baumunfall in Stahnsdorf und dem Freispruch des Baumwarts arbeitet das Infrastrukturministerium an einer Dienstanweisung für Baumkontrolleure. Ministeriumssprecher Steffen Streu bestätigte damit Informationen aus dem Gerichtsprozess in der vergangenen Woche. Schon bestehende Rechtsvorgaben sollen in dem neuen Handlungsfaden zusammengeführt werden. Außerdem soll aufgeschlüsselt werden, welche Aufgaben Baumwarte der Landesstraßenbetriebe haben und welche bei den zusätzlichen Baumschauen mit Naturschutz- und Verkehrsbehörden zu erfüllen sind, sagte Streu auf PNN-Anfrage.
Ein Jahr nach einem tödlichen Unfall in Stahnsdorf war der zuständige Baumwart Karsten R. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden, auch weil es keine klaren Sorgfaltsmaßstäbe in dem Bereich gibt (PNN berichteten). Einem 66-Jährigen war auf einem Radweg in der Nähe des Stahnsdorfer Hofs im Mai 2014 ein 15 Kilogramm schwerer, angefaulter Ast auf den Kopf gefallen, er überlebte den Unfall nicht. Der tote Baum an einer Landesstraße war zwar bereits zur Fällung freigegeben, sie sollte aber erst im Herbst erfolgen. Karsten R. – ausgebildeter Obstgärtner – hatte im Amtsgericht angegeben, nur in einem zweitägigen Kurs als Baumwart geschult worden zu sein.
Ministeriumssprecher Streu widersprach dem nicht. Die Baumkontrolleure würden nach diesem Lehrgang ein Zertifikat oder Befähigungsnachweis erhalten. Zudem würden sie regelmäßig vor Ort oder bei zentralen Weiterbildungen geschult. Dass sich nach dem Gerichtsprozess, für dessen Kosten Baumwart Karsten R. zunächst selbst aufkommen musste, einige Straßenmeistereien der Landesstraßenbetriebe weigern, weiter Baumkontrollen durchzuführen, wie es am Rande des Prozesses geheißen hatte, wollte Streu nicht bestätigen. „Verweigerungen von Straßenmeistereien sind weder zulässig noch ansatzweise beabsichtigt.“ Es handele sich um eine hoheitliche Aufgabe, für die weiterhin fachkundiges eigenes Personal unabdingbar sei.
Dass weitere Konsequenzen aus dem Unfall in Stahnsdorf gezogen werden müssten, sieht Streu nicht. „Hinsichtlich der Baumkontrollen, Baumschauen und der festgelegten Pflegemaßnahmen wurden die einschlägigen Vorschriften und Regelwerke durch die Beteiligten beanstandungsfrei zur Anwendung gebracht.“ Zur Sensibilisierung der Beschäftigten würden aktuelle Praxisfälle regelmäßig ausgewertet. Das Land unterstütze auch jeden Beschäftigten im Falle eines Rechtsschutzersuchens. Bei strafrechtlichen Streitigkeiten, schränkte Streu ein, werde gegen den Beschuldigten direkt ermittelt. Ein unmittelbares Eingreifen des Arbeitgebers sei nicht möglich. Henry Klix
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