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Potsdam-Mittelmark: Baurecycling in Zauchwitz geplant Stadtparlament kontra Ortsbeirat

Beelitz-Zauchwitz. Im Zauchwitzer Gewerbegebiet an der B 246 soll eine Bauschutt-Recyclinganlage entstehen.

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Beelitz-Zauchwitz. Im Zauchwitzer Gewerbegebiet an der B 246 soll eine Bauschutt-Recyclinganlage entstehen. Die Beelitzer Stadtverordneten erteilten dafür in ihrer jüngsten Sitzung ihr Einvernehmen. Die Firma Recycling Center Zauchwitz GmbH (RCZ) will an der Trebbiner Straße 70 gemischte Bau- und Abbruchabfälle lagern und behandeln. Jährlich sollen bis zu 10000 Tonnen verarbeitet werden. Die Firma Auto Center Zauchwitz unterhält vor Ort bereits einen Demontagebetrieb für Schrottautos. Mit dem neuen Vorhaben soll das Leistungsspektrum erweitert werden. Da mit Lärmbeeinträchtigungen gerechnet wird, läuft derzeit ein immissionsschutzrechtliches Verfahren, an dem die Stadt Beelitz mit der jüngsten Entscheidung beteiligt war. In Zauchwitz gibt es allerdings Bedenken gegen die Anlage, denen die Stadtverordneten nicht gefolgt sind. Zwar ist die nächste Wohnbebauung 800 Meter entfernt. Nur 100 Meter weiter liegt aber der Hotel- und Gaststättenbetrieb „Alte Schule“. Er sieht bereits durch die Autoverschrottung seinen Geschäftsbetrieb beeinträchtigt, habe sich aber bisher „um des Friedens willen“ zurückgehalten, so der Inhaber. Mit einer früher bestehenden Bauschuttrecyclinganlage im Gewerbegebiet seien schlechte Erfahrungen gemacht worden, kritisiert auch Ortsbürgermeisterin Ellen Wisniewski (SPD). Zudem sei keine ordentliche Anhörung des Ortsbeirates erfolgt. RCZ-Geschäftsführer Thomas Beiler argumentiert unterdessen mit der Gefährung von 16 Arbeitsplätzen. Der angrenzende Logistikunternehmer stelle eine viel größere Beeinträchtigung für die Gaststätte dar. Während dort Tag und Nacht An- und Abtransport sei, würden für sein geplantes Unternehmen nur drei bis vier Lkw täglich fahren. Erste Messungen hätten ihm Hoffnungen gemacht, dass sein Antrag bewilligt wird. Von Seiten der Beelitzer Verwaltung hieß es, dass eine Genehmigung der Anlage nur nach den strengen Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfolgen dürfte. Das Landesamt für Immissionsschutz als Genehmigungsbehörde habe geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen oder könne die Genehmigung sogar versagen, sagte Günter Hamecher vom Bauamt. Die Wahrung des Schutzanspruches der angrenzenden Nutzungen würde dadurch ausreichend gewährleistet sein. Einer Argumentation, der die Mehrheit der Stadtverordneten folgte. HKX

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