
© Lutz Hannemann
Potsdam-Mittelmark: Bebauungsplan für Marina gekippt
Oberverwaltungsgericht hält Lärmschutzgutachten für unzureichend
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Schwielowsee - Sechs Wohnhäuser am Seehang, eine Marina am Ufer, ein Servicegebäude, eine Gaststätte – vieles davon steht bereits auf der Fercher Seewiese oder wurde in Betrieb genommen. Doch der dafür aufgestellte Bebauungsplan vom April 2010 ist seit Donnerstag unwirksam. Rainer Meyer, lärmgeplagter Nachbar der Marina, hat eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht – mit Erfolg. Welche Folgen das hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Das schriftliche Urteil und die Urteilsbegründung liegen noch nicht vor.
Meyer hatte formelle und materielle Mängel am Bebauungsplan geltend gemacht. Einer der Kritikpunkte: Statt des im Plan fixierten Wasserwanderstützpunkts werde ein gewerblicher Hafen betrieben und immer weiter ausgebaut. Das Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung, so bestätigte gestern auch die beklagte Gemeinde Schwielowsee, vor allem das Lärmschutzgutachten für den Plan für unzureichend erklärt. Aussagen über bestehende Parkplätze, eine Liegewiese, einen benachbarten Spielplatz und die Steganlage würden fehlen. Damit gebe es keine vollständige Abwägung aller Belastungen.
„Für das Grundstück gibt es seit Donnerstagnachmittag kein Baurecht mehr“, triumphierte Rainer Meyer gestern gegenüber den PNN. Ob das nachträglich heilbar ist, sei völlig offen. Meyer fragt sich auch, ob über die zwei fertigen Häuser hinaus nun noch weitere am Hang der Seewiese gebaut werden können. Die Hangbebauung zu verhindern sei zwar nicht Ziel seiner Klage gewesen, allerdings standen die neuen Wohnhäuser mit der Marina im selben Bebauungsplan.
Im Rathaus Schwielowsee sah man den Richterspruch gestern gelassen: „Gegen unseren Bebauungsplan gibt es bis auf einen einzigen Punkt keine formellen Bedenken“, sagte Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU). Sie geht davon aus, dass das Planwerk mit einem neuen Lärmschutzgutachten wieder wirksam wird. „Die von Herrn Meyer infrage gestellten Festsetzungen sind alle rechtmäßig“, betonte die Bürgermeisterin. Dass der Lärmgutachter nicht korrekt gearbeitet habe, sei nicht der Gemeinde anzulasten.
Entwickelt hat das Gelände die Leipziger Architektin Claudia Matz mit ihrem Vater Günter Matz. Sie betreiben auch die Marina. Günter Matz glaubt nun vor allem, dass sich der Bau der geplanten Gaststätte um ein Jahr verzögern wird. „Wir wollten damit im Frühjahr beginnen, aber jetzt muss es erst mal ein neues Lärmschutzgutachten geben.“ Mit dem Gutachter habe man bereits darüber gesprochen. Laut Matz werde nun auch das Haus von Rainer Meyer in das Gutachten einbezogen, in dem sich Ingenieurbüros und eine Galerie befinden würden.
Was die Hangbebauung angeht, sieht Matz durch das Urteil keine Hindernisse. „Der Bereich ist im neu beschlossenen Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen, das ist kein Streitpunkt mehr.“ Aus seiner Sicht wird es reichen, Bauanträge für die Neubauten zu stellen.
Währenddessen hat Günter Matz noch ein zweites rechtliches Problem: Im Mai hat er eine Nutzungsuntersagung für seine Steganlage mit 40 Liegeplätzen am Schwielowsee bekommen – weil er keinen Bauantrag dafür gestellt hat. Gegen den Bescheid hat er beim Potsdamer Verwaltungsgericht Einstweiligen Rechtsschutz beantragt – erfolglos. Matz hätte den Steg nicht baugenehmigungsfrei errichten dürfen, erklärte das Gericht. Matz hat Beschwerde dagegen eingelegt, ein Bauantrag für gewerbliche Stege sei früher nicht nötig gewesen. Henry Klix
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