Potsdam-Mittelmark: Beelitzer Kitas im Visier des Kreises
Beelitz - Im April hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises die Einhaltung des Kita-Gesetzes unter anderem in Beelitz ins Visier genommen. Im Landratsamt kursierte im vergangenen Jahr die Vermutung, mittelmärkische Kommunen würden auch Kinder in Tagesstätten aufnehmen, für die es keinen Anspruch auf einen Platz gibt, dass also mehr Kinder gezählt als tatsächlich betreut werden.
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Beelitz - Im April hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises die Einhaltung des Kita-Gesetzes unter anderem in Beelitz ins Visier genommen. Im Landratsamt kursierte im vergangenen Jahr die Vermutung, mittelmärkische Kommunen würden auch Kinder in Tagesstätten aufnehmen, für die es keinen Anspruch auf einen Platz gibt, dass also mehr Kinder gezählt als tatsächlich betreut werden. An der Zahl der Kinder bemisst sich die Berechnung des notwendigen Personals, welches der Kreis in den meisten Gemeinden zu 84 Prozent bezahlen muss. Darüber berichtete Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) den Stadtverordneten in der jüngsten Sitzung. Laut brandenburgischem Kita-Gesetz haben Kinder Anspruch auf Betreuung, „wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht“, die Eltern also arbeiten, Arbeit suchen, sich fortbilden oder ein besonderer Erziehungsbedarf besteht. Dies gilt bis zum Alter von drei Jahren in der Kinderkrippe, bis zur Einschulung im Kindergarten und anschließend im Hort. Für Kita und Hort (bis zur vierten Klasse) besteht ein genereller Anspruch auf eine Betreuungszeit von sechs beziehungsweise vier Stunden täglich. Bei der Kita Borstel im Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde wurden anhand der Gruppenbücher zwei Stichproben gemacht, für den ersten Dezember 2003 und den ersten März dieses Jahres, und die Zahl der anwesenden Kinder mit der Sollstärke verglichen. Beanstandungen hatte es nicht gegeben. „Den Mitarbeitern des Hauptamtes wurde testiert, die Regelungen des Kita-Gesetzes beachtet zu haben“, so Wardin. Darüber hinaus sei lobend festgestellt worden, dass in Beelitz eine Datenbank erstellt und gepflegt und so die tägliche Arbeit erleichtert wird. Bei der Kinderbetreuung hatte es im vergangenen Jahr einen Umbruch gegeben: Nach dem Scheitern einer Novelle auf Landesebene (die Verantwortung für Kinderbetreuung war vor knapp drei Jahren auf die Kommunen herab verlagert worden, was jedoch zuletzt als verfassungswidrig befunden wurde), ist jetzt wieder der Kreis zuständig. Dadurch hätten sich große Anforderungen an die Mitarbeiter ergeben, ohne dass zusätzliches Personal eingestellt werden sollte. Die Aufgaben seien in Beelitz in hoher Qualität erfüllt worden, lobte Wardin. Lä
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