Potsdam-Mittelmark: Behm kritisiert Verfahren zu Wasserflieger Gerichtsverfahren soll abgewartet werden
Schwielowsee/Werder - Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm hat die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg aufgefordert, das Genehmigungsverfahren für Starts und Landungen eines Wasserflugzeugs auf dem Schwielowsee auszusetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte erst das laufende Gerichtsverfahren abgewartet werden, betonte Behm in einer Pressemitteilung.
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Schwielowsee/Werder - Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm hat die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg aufgefordert, das Genehmigungsverfahren für Starts und Landungen eines Wasserflugzeugs auf dem Schwielowsee auszusetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte erst das laufende Gerichtsverfahren abgewartet werden, betonte Behm in einer Pressemitteilung. Gegen die Start- und Landeerlaubnis des Wasserflugzeugs auf dem Schwielowsee sind drei Klagen anhängig. Als Kläger treten die Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“, die Gemeinde Schwielowsee und eine Privatperson auf.
Wie berichtet, soll die Genehmigung für den Wasserlandeplatz auf dem Schwielowsee erneut bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. Die Luftfahrbehörde hatte den Landeplatz für das vorige Jahr und für das Jahr 2007 bereits – jeweils auf ein Jahr befristet – genehmigt, um Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Flugbetriebs zu sammeln. Aufgrund von Widerspruchsverfahren und Klagen war der Flieger jedoch nie auf dem Schwielowsee gelandet. Nun liegt erneut ein Antrag des von Axel Hilpert geführten Resorts Schwielowsee auf eine Genehmigung des Landeplatzes vor.
Behm bezweifelt die wirtschaftliche Notwendigkeit des Wasserfliegers für das Resort Schwielowsee: „Wenn Herr Hilpert das Angebot wirklich bräuchte, könnte er sofortigen Vollzug der Genehmigung beantragen. Das tut er aber nicht. Offenbar hat er Angst, im Eilverfahren gegen die klagenden Anlieger endgültig zu verlieren.“ Zudem sieht Behm Gefahren, die mit dem Landeplatz auf dem Schwielowsee verbunden wären. So habe es im Hamburger Hafen in den vergangenen drei Jahren zwei tödliche Unfälle mit Wasserfliegern gegeben. Angesichts der berechtigten Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sollte die Luftfahrtverwaltung „einen Gang runter schalten“, so Behm. ldg
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