Potsdam-Mittelmark: Besondere Öffnungszeiten an Sonntagen
Stahnsdorf - An insgesamt sechs Sonn- und Feiertagen dürfen die Verkaufsstellen in der Gemeinde Stahnsdorf im kommenden Jahr 2012 außerplanmäßig von 13 bis 20 Uhr öffnen. Die konkrete Festlegung der Termine ist vom Gesetzgeber generell den Gemeinden übertragen worden.
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Stahnsdorf - An insgesamt sechs Sonn- und Feiertagen dürfen die Verkaufsstellen in der Gemeinde Stahnsdorf im kommenden Jahr 2012 außerplanmäßig von 13 bis 20 Uhr öffnen. Die konkrete Festlegung der Termine ist vom Gesetzgeber generell den Gemeinden übertragen worden. Für Stahnsdorf bestätigten die Gemeindevertreter jetzt folgende Termine: Frühlingsfest am 1. April, Kinder- und Familienfest am 6. Mai, Sommerfest am 3. Juni, Stahnsdorfer Kunstmeile am 2. September, Stahnsdorfer Adventsmarkt am 9. Dezember und Händlerweihnachten am 23. Dezember. Die Festlegung der Öffnungstermine sei über den Regionalen Gewerbeverein mit den maßgeblichen Handelsbetrieben koordiniert worden, hieß es seitens der Gemeindeverwaltung. Der Beschlussvorschlag aus dem Rathaus wurde einstimmig angenommen. ldg
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