Potsdam-Mittelmark: Betreiber für Windräder zog Klage zurück
Teltow – Keine Gerichtskosten entstehen der Stadt Teltow durch die Rechtsschritte eines Windkraftbetreibers. Er hat inzwischen seine Klage zurückgenommen.
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Teltow – Keine Gerichtskosten entstehen der Stadt Teltow durch die Rechtsschritte eines Windkraftbetreibers. Er hat inzwischen seine Klage zurückgenommen. Anlass seiner Klage war für den Betreiber eine von den Stadtverordneten beschlossene Veränderungssperre. Die sollte dem Vorhaben entgegenwirken, in der Gemarkung Ruhlsdorf Windräder zu errichten. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht, dass der Kläger die bisherigen Gerichtskosten zu tragen habe, wie Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht im jüngsten Bauausschuss informierte. Zudem habe der Betreiber seine Antragsunterlagen nunmehr dem Bebauungsplan angepasst und die Höhe der Windräder auf unter 100 Meter reduziert. Doch nun müssten die Planungsvoraussetzungen erneut durch das Landesumweltamt geprüft werden. Einbezogen wird in das Verfahren auch die Regionalplanung. Da darin das Gebiet „Westlicher Teltow“, zu dem auch Flächen bei Ruhlsdorf und Stahnsdorf zählen, als Eignungsgebiet gestrichen worden ist, sind die Chancen für Windkrafträder gering. KiG
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