Hilpert-Prozess: Beweisaufnahme abgeschlossen
UPDATE. Im Betrugsprozess gegen Hotelier Axel Hilpert werden keine weiteren Zeugen vernommen. Die 4. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts hat die Beweisaufnahme am Mittwoch abgeschlossen.
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Potsdam / Werder (Havel) - Sieben neue Beweisanträge von Hilperts Verteidigern wurden abgelehnt. Auch Hilperts wichtigster Geschäftspartner, der ehemalige Bild-Chefredakteur Hans-Hermann Tiedje, soll nicht ins Kreuzverhör genommen werden. Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz ließ blicken, dass die Kammer von einer „beherrschenden Stellung“ Hilperts beim Bau und späteren Betrieb des Resorts Schwielowsee ausgeht, Tiedjes Vernehmung sei ohne Bedeutung.
Am 8. Juni sollen nun die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verlesen werden. Das Urteil will Dielitz voraussichtlich am 13. Juni verkünden. Hilpert soll als Geschäftsführer der Theodor Fontane GmbH die Förderbank ILB beim Bau des Resorts Schwielowsee um 9 Millionen Euro Fördermittel betrogen haben. Die öffentliche Hand soll nicht nur die Baukosten des Resorts bezuschusst haben, sondern auch Gewinne zweier Hilpert-Firmen von mindestens 13 Millionen Euro. Der 64-Jährige, der seit fast einem Jahr in U-Haft sitzt, bestreitet den Betrugsvorwurf und beruft sich auf Absprachen mit der ILB. Seine Anwälte räumen geförderte Gewinne von höchstens 1,3 Millionen Euro ein.
Richter Dielitz hatte die Abgabe neuer Beweisanträge zuletzt auf den 30. Mai befristet. Hilperts Anwalt Stefan König nannte das „eine ungewöhnliche Praxis“. Das Gericht habe sich bei der Befristung auf Urteile berufen, in denen es um Prozessverschleppung durch Rechtsanwälte ging. „Es wäre eine Unverschämtheit, wenn das Gericht in diesem Verfahren insgeheim einen solchen Vorwurf erheben würde“, so König. Er wies das „entschieden zurück“. Richter Dielitz ging am Mittwoch nicht näher darauf ein.
Ursprünglich hatte er geplant, nach 23 Prozesstagen schon am 8. Juni sein Urteil zu sprechen. Allerdings musste bei den jüngsten Verhandlungsterminen wiederholt über einen ganzen Packen neuer Beweisanträge der Verteidigung beraten und entschieden werden. Dabei ging es häufig um den Beleg von Abstimmungen zwischen Hilpert und Mitarbeitern der ILB zum Thema Gewinnförderung und um die Förderpraxis der ILB in ähnlich gelagerten Fällen. Richter Dielitz verwies dagegen wiederholt auf den Förderbescheid und die eindeutige Aktenlage.
Im Förderbescheid an die Theodor Fontane GmbH wurden „Gebühren und Gewinnaufschläge von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen“ ausgeschlossen. Hilpert ließ das Resort als Bauträger mit seinen zwei Firmen für die Fontane GmbH errichten, in der er zwar Geschäftsführer, aber selbst nur zu 24,5 Prozent beteiligt ist. Der Lesart der Verteidigung, dass die Begriffe „verbunden und verflochten“ förderrechtlich nicht für eine Verurteilung reichen, wird die Kammer wohl nicht folgen.
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