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Aus dem GERICHTSSAAL: Blitzschnelle Fällaktion

Statt 5000 Euro Geldbuße Freispruch für Servicefirma / Grundstückseigner „von Fällung überrascht“

Stand:

Teltow – Als Torsten T. *(39) vom Teltower Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 5000 Euro erhielt, verstand er die Welt nicht mehr. Der Unternehmer soll zwischen dem 13. und 15. Dezember 2007 in Teltow-Seehof mindestens vier große Ahornbäume ohne die erforderliche Genehmigung gefällt bzw. deren Abholzung angeordnet haben. Torsten T. legte Einspruch gegen die Sanktion ein. So kam es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. „Das stimmt nicht“, beteuerte der Inhaber eines kleinen Service-Unternehmens am ersten Verhandlungstag. „ Da ich mit der Stadt Teltow zusammenarbeite, wäre solch eine illegale Aktion doch unsinnig. Es kann schon sein, dass mein Transporter zur besagten Zeit in der Nähe des betreffenden Grundstücks gesehen wurde. Schließlich wohne ich in der Gegend.“

Aufmerksamen Nachbarn war am Morgen des 13. Dezember 2007 Kettensägenlärm in der ansonsten ruhigen Gegend aufgefallen. „Ich schaute aus dem Fenster. Drei Männer sägten die Bäume auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück so schnell ab, dass ich gar nicht mehr dazu kam, meine Kamera zu holen“, erinnerte sich ein Zeuge. „Dann stiegen sie in einen roten Kleintransporter und fuhren davon.“ „Ich wusste ja, dass dort gebaut werden sollte. Deswegen habe ich mich auch nicht gewundert, als die Bäume gefällt wurden“, so eine weitere Anwohnerin. „Als die Arbeiter allerdings keine Anstalten machten, den in unseren Swimmingpool gestürzten Baum abzutransportieren und nach 15 Minuten wieder weg waren, habe ich das Ordnungsamt angerufen.“ „Die Männer sahen aus wie Polen. Einer trug ein Holzfällerhemd. Er hatte einen Dreitagebart“, erinnerte sich Karin K.* (48). „Am nächsten Tag waren sie wieder da und sägten drauflos. Das wirkte ziemlich unprofessionell.“ Die Teltowerin notierte sich das Kennzeichen des Autos, mit dem die Männer gekommen waren, und informierte die Stadtverwaltung.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mitarbeiter ohne mein Wissen etwas abgeholzt haben“, erklärte Torsten T. „Und einen Kollegen, auf den die vorhin abgegebene Beschreibung zutrifft, beschäftige ich überhaupt nicht.“ Der Grundstückseigentümer Dieter D. räumte vor Gericht ein, ein Kostenangebot von Torsten T. eingeholt zu haben. Dessen Firma habe er dann aber nicht mit der Beräumung beauftragt. Er sei selbst von der Fällaktion überrascht gewesen, beteuerte Dieter D. Dass die Bäume gefällt worden waren, habe er erst im Januar 2008 gesehen.

Auch die am zweiten Verhandlungstag aufgebotenen Zeugen brachten kein Licht ins Dunkel der ominösen Abholzung. „Dem Betroffenen ist der Vorwurf jedenfalls nicht nachzuweisen“, betonte Amtsrichterin Reinhild Ahle. „Er hatte kein Motiv für eine illegale Baumfällaktion.“ Freispruch!(*Namen geändert.) Hoga

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