Aus dem GERICHTSSAAL: Böses Herrentagspartie-Ende
Verletzt und betrunken vom Hubschrauber geborgen
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Werder · Phöben - Die Herrentagspartie von Mitgliedern des Phöbener Schützenvereins im vergangenen Jahr stand wahrlich unter keinem guten Stern. Für Frank F.* (50) endete sie jetzt sogar vor Gericht mit einer saftigen Geldbuße von 3000 Euro. Damit wurde das Verfahren eingestellt. Und so kam der wegen fahrlässiger Körperverletzung, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Versicherungsschutz sowie fehlender Personen-Beförderungserlaubnis Angeklagte noch glimpflich davon. Bei einem Urteil - so der Richter - wäre die Fahrerlaubnis des selbstständigen Handwerkers erst einmal weg gewesen. Hinzu hätten sich einige Punkte in der Verkehrssünderkartei gesellt.
Eigentlich hatte sich Frank F. alles so schön vorgestellt. Statt wie immer nur Würstchen zu grillen, lud er interessierte Vereinsmitglieder am 17. Mai 2007 zu einer zünftigen Vatertagstour mit seinem Traktor, Baujahr 1958, ein. Den hatte der Werderaner an langen Winterabenden mit viel Sachverstand und Liebe wieder aufgebaut, jedoch leider nicht versichert. Zwölf gutgelaunte Männer nahmen auf dem geschmückten, mit einem ungültigen Kennzeichen versehenen Anhänger Platz, auf dem auch noch Raum für Bier und Co. blieb
Mit etwa 30 Stundenkilometern zuckelte Frank F. auf seinem Gefährt durch die Gegend. Die Stimmung wurde immer besser, die Pausen, um einem menschlichen Bedürfnis der Feiernden nachzukommen, häuften sich. Auf einem Feldweg in Derwitz geschah dann das Unglück. „Einer rief, da liegt jemand auf der Straße“, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Wie Tino T. vom Hänger stürzen konnte, der am Ende mit einer Kette gesichert war, vermochte sich keiner zu erklären.
„Wir haben gesungen und Quatsch gemacht. Auf einmal war es nicht mehr lustig“, berichtete Klaus K.* (42) aus Werder. An eine artistische Einlage des jungen Mannes, der dabei vielleicht das Gleichgewicht verloren habe, könne er sich nicht entsinnen. „Ich habe nur gesehen, dass mein Cousin plötzlich da lag“, erzählte Mark M. (22). „Keine Ahnung, wie der das angestellt hat, vom Hänger zu purzeln.“
Die Aufregung war zunächst groß. Tino T. rührte sich nicht. Der Rettungshubschrauber wurde alarmiert, flog den augenscheinlich schwer Verletzten ins Krankenhaus. Doch die Blessuren des Unglücksraben hielten sich in Grenzen. Sorgen machte den Ärzten die erhebliche Alkoholisierung des jungen Mannes. Nach zwei Tagen konnte er die Klinik wieder verlassen.
Der Wirbel um seine Person behagte Tino T. offensichtlich gar nicht. Reumütig entschuldigte er sich bei dem Angeklagten für die Scherereien, die er ihm bereitet hatte. Zur Verhandlung erschien er auch nicht. „Der hat seine Ladung verlegt“, meldete sich sein Cousin. zu Wort. „Er ist in der Schule.“ Das Gericht verzichtete auf die Aussage des Opfers und beschloss, dass der Angeklagte die Geldbuße in drei Teilbeträgen zu je 1000 Euro zu zahlen hat. Davon geht ein Teil bezeichnenderweise an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. (*Namen geändert.) Hoga
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