Aus dem GERICHTSSAAL: Brand aus Fahrlässigkeit Glindower akzeptierte Strafbefehl über 600 Euro
Werder (Havel) – Wie schnell ein Feuer außer Kontrolle geraten kann, weiß wohl jeder. Alexander A.
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Werder (Havel) – Wie schnell ein Feuer außer Kontrolle geraten kann, weiß wohl jeder. Alexander A.* (48) hatte am 13. Januar dieses Jahres mehr Glück als Verstand. Der Glindower – nicht mehr ganz nüchtern – leerte den Inhalt seines Aschenbechers in einen Plastiksack, der vor seiner Wohnungstür stand. Mindestens ein Zigarettenstummel glühte noch. Er entzündete den Wertstoffsack. Das Feuer griff auf einen Altpapierstapel über, der sich in unmittelbarer Nähe befand, erfasste sodann den Holzfußboden des Mehrfamilienhauses sowie den Türrahmen der Wohnung des leichtsinnigen Architekten. Wie durch ein Wunder blieb es lediglich bei Sachschaden.
Alexander A. erhielt wegen fahrlässiger Brandstiftung einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je zehn Euro. Viel zu viel, befand der zweifache Vater und legte Einspruch ein. Schließlich liefen die Geschäfte gerade nicht gut. So kam es am Freitag zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Hier machten ihm der Staatsanwalt und die Vorsitzende klar, dass er mit dieser Sanktion mehr als glimpflich davonkommen würde. Nachdem seine Einkommensverhältnisse erörtert wurden, liege die Tagessatzhöhe zwischen 15 und 20 Euro.
Doch so schnell gab Alexander A. nicht klein bei. Nun verwahrte er sich gegen den Vorwurf, das Feuer vorsätzlich gelegt zu haben. „Bevor ich die Kippen in den Sack geschüttet habe, habe ich genau nachgeguckt, ob sie auch aus sind. Und das waren sie meiner Ansicht nach“, betonte der Angeklagte. Jetzt wisse er, dass er nicht richtig gehandelt habe.
„Von einer Vorsatztat kann keine Rede sein“, entgegnete die Richterin. „Da würden Sie nämlich keine Geldstrafe mehr bekommen, sondern eine dicke Freiheitsstrafe kassieren.“ Der Strafbefehl gehe eindeutig von fahrlässiger Brandstiftung aus. „Und der bewegt sich wirklich am unteren Limit“, so die Vorsitzende.
„Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht verletzt“, ergänzte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. „Ihr Verhalten war strafwürdig. Immerhin haben Sie eine große Gefahr heraufbeschworen. In dem Haus wohnen Menschen. Es ist nur einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass es keine Toten gab.“
„Nehmen Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Billiger kommen Sie sowieso nicht davon“, riet die Amtsrichterin dem Architekten. Alexander A. kämpfte immer noch mit sich. „Sie wollen praktisch Geld aus meiner Fahrlässigkeit ziehen?“, fragte er. „Von dem Geld haben wir als Gericht gar nichts“, parierte die Vorsitzende. Der Angeklagte gab sich schließlich einen Ruck. „Na gut, dann mache ich das“, erklärte er. Vom Gericht wurde er noch darauf hingewiesen, dass er die nunmehr rechtskräftige Geldstrafe von 600 Euro auf Antrag auch in Raten zahlen könne. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
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