Aus dem GERICHTSSAAL: Brand aus Wut gelegt
4000 Euro Schaden / Jugendstrafe auf Bewährung
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Groß Kreutz – Am 15. Oktober konnte Daniel D. (Name geändert) seine Wut nicht länger in sich hineinfressen. Aus Frust, dass er sechs Wochen hintereinander arbeiten musste, steckte der damals 19-Jährige eine 40 Meter lange, 5 Meter hohe Strohmiete seines Lehrbetriebes in Groß Kreutz an. Schaden: 4000 Euro. Jetzt erhielt der künftige Tierwirt für Rinderhaltung die Quittung. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung.
Die Brandstiftung hat eine längere Vorgeschichte: Daniel D. – so erzählte er während der Verhandlung – wurde in der Berufsschule von einigen Jugendlichen gemobbt. Er wollte sich umbringen, „dann wären alle Sorgen weg gewesen“, so der untersetzte junge Mann. Doch er begab sich drei Monate lang in einer psychiatrische Tagesklinik. „Inzwischen waren die Störenfriede aus der Schule verschwunden“, berichtete Daniel D.. Das Leben hätte normal weitergehen können, wäre da nicht der Dauerstress während der praktischen Ausbildung gewesen. „Mit dem Chef konnte ich nicht reden. Ich war wie zugenebelt.“ Auf die Idee, sich dem Betriebsrat anzuvertrauen, sei er nicht gekommen.
Am Tattag sei er spazieren gewesen, habe dann an die Arbeit ohne Freizeit und zusätzliche Bezahlung gedacht. Plötzlich habe er das Feuerzeug in der Hand gehabt, die Strohmiete von unten angesteckt. „Ich dachte zuerst, ich kann das noch löschen. Aber es brannte schnell lichterloh. Da bin ich in Panik geraten.“ Als wäre nichts geschehen, begab sich der Brandstifter an seinen Ausbildungsplatz. Allerdings gestand er seine Tat schnell , als der Verdacht auf ihn fiel. „Der Betrieb hat mir danach die Chance eingeräumt, meine Lehre zu beenden“, erzählte Daniel D.. Übernommen würde er nicht. „Man hat Angst, ich könnte die Zuchtbullen umbringen.“
Daniel D. – er stand bereits wegen versuchter Erpressung und Beihilfe zur Sachbeschädigung vor Gericht – habe Schwierigkeiten, mit belastenden Situationen umzugehen, schätzte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ein. Er sei in seiner emotionalen und sittlichen Reife verzögert, bringe im Beruf jedoch gute Leistungen. Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach wies auf eine „kindliche, jugendliche Reaktion “ seines Mandanten hin, der sich die Bewährungszeit sicher zur Warnung gereichen lassen werde.
„Ich werde Konflikte künftig anders regeln“, versprach Daniel D.. Während seines Gesprächs mit der Jugendgerichtshilfe habe er in einem Rollenspiel gelernt, wie dies aussehen könne. Zudem wolle er psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Dies sei eine gute Entscheidung, befand das Jugendschöffengericht. Bewährungsauflage: Daniel D. muss sich binnen drei Monaten in einer nervenärztlichen Praxis vorstellen. Hoga
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