Prozess um Explosion und Brandstiftung in Neuseddiner Pension: Brandstifter zu sieben Jahren Haft verurteilt
Frank B. muss nach Herbeiführen einer Explosion in Neuseddin auch in eine psychiatrische Klinik.
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Seddiner See - Sieben Jahre Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik: Dieses Urteil hat das Potsdamer Landgericht am gestrigen Freitag gegen den 44-jährigen Frank B. verhängt. Das Gericht verurteilte B. wegen der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, schwerer Brandstiftung, vorsätzlicher Körperverletzung in einem Fall sowie mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung. Gleichzeitig geht es von verminderter Schuldfähigkeit des Täters aus.
Wie berichtet hatte B. gestanden, am 21. Juni 2016 in der Pension Am Fuchsbau in Neuseddin in seiner Wohnung einen Wasserkocher mit Benzin gefüllt und eingeschaltet zu haben. Nach eineinhalb Stunden kam es dadurch zu einer Explosion, bei der drei Feuerwehrleute und ein Polizist leicht verletzt wurden. Direkt nach dem Einschalten des Wasserkochers hatte der Angeklagte Benzin über den Empfangstresen und die Angestellte Bettina H. geschüttet und angezündet. Das Landgericht sah es ebenfalls als erwiesen an, dass er H., während er in der einen Hand eine Fackel trug, mit der anderen am Verlassen des Raumes gehindert hat, bis sie zu Boden sank. Dann verließ er den Raum. Die Angestellte gab an, dass sich die Tür nicht mehr öffnen ließ. Mit letzter Kraft habe sie ein Fenster in dem Raum im Erdgeschoss öffnen und sich mit einem Hechtsprung retten können.
Der Frau, die als Nebenklägerin aufgetreten war, sprach das Landgericht ein Schmerzensgeld von 7000 Euro zu. „Sie hat Todesängste ausstehen müssen“, so der vorsitzende Richter Theodor Horstkötter. Insgesamt sei es nur ein glücklicher Zufall, dass durch die Handlungen niemand ums Leben kam.
Vom Vorwurf des versuchten Mordes rückte das Landgericht jedoch ab. Theodor Horstkötter zufolge ist die Schilderung von Frank B. überzeugend gewesen, dass er dachte, das erhitzte Benzin würde sich schnell entzünden. So hatte er den Wasserkocher über ein Verlängerungskabel direkt an der Wohnungstür eingeschaltet, um sich nicht selbst zu gefährden. Vorher hätte er gesehen, dass der Mieter über ihm im Hof war. Und gegen 15.30 Uhr sei generell mit nur wenigen Menschen in der Pension zu rechnen gewesen.
Die Tat sei als Rache für die Kündigung als Hausmeister der Pension und die bevorstehende Zwangsräumung der Wohnung zu verstehen gewesen. Da Frank B. von einem Gutachter eindeutig eine paranoide und narzisstische Persönlichkeit mit zwanghaften Zügen attestiert wurde, sei von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen und die Unterbringung in der Klinik angebracht, da B. auch weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle und bei Demütigungen straffällig werden könne. Theodor Horstkötter zufolge hat B. aber eine gute Perspektive, in ein normales Leben zu finden, wenn er sich in der Klinik helfen lässt.
Wie berichtet hatte Staatsanwalt Jörg Möbius am Montag in seinem Plädoyer neun Jahre Haft und die Unterbringung gefordert, er war aber auch von versuchtem Mord ausgegangen. Grundsätzlich zeigte er sich gestern nach dem Urteil zufrieden. Die Verteidigung war gestern nicht mehr zu sprechen. Frank B. und sein Verteidiger haben eine Woche Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. Ein geeignetes Strafmaß hatten sie selbst trotz des Geständnisses der Taten nicht genannt.
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