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Potsdam-Mittelmark: Bringt Hartz IV eine Umzugswelle?

Richtwert für Wohngeld soll bei 4,75 Euro pro Quadratmetern liegen. Die WGT hält das für zu niedrig

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Richtwert für Wohngeld soll bei 4,75 Euro pro Quadratmetern liegen. Die WGT hält das für zu niedrig Teltow – Viele künftige Empfänger des Arbeitslosengeldes fragen sich zurzeit, ob sie im nächsten Jahr zum Umzug gezwungen werden könnten, weil ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist. Unklarheit herrscht auch darüber, wer künftig Wohngeld beziehen kann. Die Richtwerte werden teilweise von Kommunen und Kreisen selber bestimmt, wie Sozialamtsleiterin Gertrud Meißner im jüngsten Teltower Sozialausschuss mitteilte. Der angestrebte Satz sorgte prompt für Diskussionen. In Potsdam-Mittelmark gebe es die höchsten Mieten, vor allem in den Randgebieten zu Berlin, erläuterte Meißner. In Teltow würden die Mieten im Schnitt sogar höher liegen als in Berlin. Nach Abfrage der verschiedenen Wohnungsgesellschaften durch das Amt wurden für den Anspruch auf Wohngeld Richtgrößen festgelegt. Für Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Nuthetal sind das 4,75 Euro pro Quadratmeter (Nettokaltmiete). Nur eine Wohnungsgesellschaft in der Region unterbiete diese Summe, sagte Meißner. Dagegen wundert sich der Chef der Wohnungsbaugesellschaft Teltow (WGT), Wilhelm Prögel: „Mit uns hat niemand gesprochen, es wurde auch nicht angefragt". Deshalb kann er sich nicht erklären, wie diese Richtwerte zustande gekommen sind. Das Problem mit den Sozialhilfesätzen gebe es schon länger, nur in Ausnahmefällen sei das Amt bereit gewesen, mehr zu zahlen. Im Durchschnitt liege die Nettokaltmiete der WGT bei 5,30 bis 5,50 Euro. Außerdem müsse jeder Neumieter eine Selbstauskunft abgeben, aus der hervorgehe, ob er die Miete auch zahlen könne. Dazu waren aber bisher nur 60 Prozent der Bewerber in der Lage, sagte Prögel, „die anderen kommen schon gar nicht mehr zu uns“. Auch einige Mitglieder des Ausschusses äußerten die Sorge, dass einigen Familien ein Umzug nach Potsdam oder Ludwigsfelde bevorstehe, wenn der Richtwert von 4,75 Euro nicht nachgebessert wird. Denn bei der WGT würden die Kosten beispielsweise in der Jahnstraße bei 5,60 Euro liegen, hieß es. Die Single-Wohnungen dort seien allerdings nur rund 30 Quadratmeter groß, weshalb die Kosten übernommen werden könnten. Für die Übernahme der Mietkosten bei Sozialhilfefällen sei aber auch die Wohnungsgröße entscheidend, die pro Person gestaffelt wird. So stehen einer Person 50 Quadratmeter zu, 65 sind es für zwei Personen, 80 für drei. Ein Vier-Personen-Haushalt darf 90 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Kostenübernahme erfolgt nur für Langzeitarbeitslose, die das Arbeitslosengeld II von 331 Euro (Regelsatz Ost) monatlich erhalten, ebenso zusammenlebende Paare (596 Euro). Zusätzlich gibt es für jedes Kind – je nach Alter – Kindergeld in Höhe von 199 bis 276 Euro. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld in Höhe von 880 Euro erhält, ist nicht anspruchsberechtigt. Maßgeblich für die Berechnung ist das Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft (Familie und Paare, die ohne Trauschein zusammenleben). Leistungsberechtigt sind nach Auskunft des Sozialamtes derzeit 2440 Personen in der Region, davon sind 402 unter 25 Jahre. Weiterhin informierte die Sozialamtsleiterin, dass in Teltow eine Beratungsstelle für Arbeitslosengeldempfänger II eingerichtet wird. Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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