Potsdam-Mittelmark: Brutale Prügelei auf dem Beelitzer Spargelfest
Jugendschöffengericht: 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für rechten Schläger
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Jugendschöffengericht: 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für rechten Schläger Von Gabriele Hohenstein Beelitz/Potsdam. Ob Marko B. (23) jemals wieder als Kfz-Mechaniker arbeiten kann, steht in den Sternen. „Es ist mein Traumberuf. Aber immer, wenn ich mich bewerbe, kommt unweigerlich die Frage, warum ich so lange krank geschrieben bin“, erzählt der junge Mann vor dem Jugendschöffengericht. Nach einem Übergriff eines rechten Schlägers auf dem Beelitzer Spargelfest 2002 erlitt Marko B. u. a. einen Trümmerbruch des rechten Ellenbogens, der mehrfach operiert werden musste, an dessen Folgen er noch heute laboriert. „Die Ärzte sagen, ich werde den Arm wohl nie mehr richtig belasten können. “ Es war ein schöner Abend. Marko wartete am 2. Juni vorigen Jahres mit seiner Freundin und einigen Bekannten auf das Abschluss-Feuerwerk des Spargelfestes. In ihrer Gruppe war auch Michael B., dessen Schwester – sehr zu seinem Ärger – in der Nähe mit einigen „Glatzen“ herumhing. Als er die damals 15-Jährige zur Rede stellte, fragte, wie tief sie eigentlich noch sinken wolle, habe es zunächst Zoff zwischen Michael und den offensichtlich Rechtsgerichteten gegeben, erinnert sich Marko B. – er tritt im Prozess als Nebenkläger auf – im Zeugenstand. „Als wir glaubten, die Situation habe sich beruhigt, kam plötzlich einer der Kahlgeschorenen auf uns zu und fragte, wer macht hier Stress?“ Da jemand der Umstehenden wahllos in ihre Richtung gezeigt habe, soll sich der Glatzköpfige seelenruhig einen Schlagring über die Hand gezogen und ihren Kumpel Robert K. ( 18) damit auf den Kopf gedroschen haben. „Es hat richtig gekracht“, erinnert sich Sabrina S. (21). Ihr Freund Marko B. sei dazwischen gegangen, um zu schlichten, jedoch sofort von dem Schläger attackiert worden. „Marko hat sich die Arme schützend vor das Gesicht gehalten. Sie wurden ihm brutal heruntergerissen und dabei gebrochen“, berichtet die Beelitzerin schluchzend. „Der Angreifer war wie ein Tier. Ich habe so etwas noch nie erlebt.“ Als Marko bereits ohnmächtig auf dem Boden lag, habe der Täter brutal mit den Füßen auf ihn eingetreten. Bis heute – so die Auszubildende - habe ihr Freund den Angriff nicht verarbeitet. Sie selbst habe von einem Mädchen aus der Gruppe der Rechten (das sich demnächst ebenfalls vor Justitia verantworten muss) einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. In einem sind sich sämtliche Zeugen vor dem Jugendschöffengericht einig: Der Mann auf der Anklagebank war der Brutalo. Sie identifizierten ihn eindeutig bei einer Wahllichtbildvorlage der Polizei. Oliver K. (20) auf der Anklagebank schweigt zu den Tatvorwürfen. Das ist sein gutes Recht und darf nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden. Doch selten waren Zeugenaussagen so übereinstimmend und präzise. Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten. Der einschlägig Vorbestrafte wird wegen gefährlicher Körperverletzung - unter Einbeziehung eines kurz zuvor gegen ihn ergangenen Urteils - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Mit „einigen Bauchschmerzen“ wird die Sanktion für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Gabriele Hohenstein
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