zum Hauptinhalt
Der Bürgermeister von Seddiner See hat seine Verwaltung darüber informiert, dass eine Gemeindevertreterin beim BND arbeitet.

© dpa

Debatte über BND-Mitarbeiter in Seddiner See: Bürgermeister Zinke hätte nichts sagen dürfen

Eine Gemeindevertreterin in Seddiner See ist beim Bundesnachrichtendienst beschäftigt. Diese geheime Information hat der Bürgermeister der Gemeinde weitergegeben - das hätte er aber nicht machen dürfen, so ein Kommunalrechtsexperte.

Von Enrico Bellin

Stand:

Seddiner See - Der Bürgermeister von Seddiner See durfte Informationen über die Mitarbeit einer Gemeindevertreterin beim Bundesnachrichtendienst nicht verwenden oder weitergeben. Zu dem vorläufigen Schluss gelangt Kommunalrechtsexperte Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam gegenüber den PNN.

Bürgermeister Axel Zinke (parteilos) hatte wie berichtet einen Teil seiner Verwaltung darüber informiert, dass Gemeindevertreterin Carina Simmes (BVB/Freie Wähler) beim Bundesnachrichtendienst arbeitet. Die Information dazu hatte er aus einem Antrag Simmes auf einen Kita-Platz. „Diese Angaben darf er auch nur für Kita-Angelegenheiten verwenden“, so Schmidt. Weil der Bürgermeister die Info über den Arbeitgeber nicht verwenden darf, habe er sie auch nicht an andere Stellen weitergeben dürfen.

Der konkrete Arbeitgeber muss nicht mitgeteilt werden

Grundsätzlich müsse ein Lokalpolitiker nicht damit rechnen, dass sein Arbeitgeber öffentlich wird, sagte Kommunalrechtsexperte Schmidt. Die Brandenburgische Kommunalverfassung sehe nicht vor, das der konkrete Arbeitgeber mitgeteilt wird, lediglich der ausgeübte Beruf müsse angegeben werden. Außerdem habe die Mitteilung nur gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu erfolgen, nicht gegenüber dem Bürgermeister. „Zwar ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Seddiner See vorgesehen, dass der ausgeübte Beruf auch unter Angabe des Arbeitgebers mitzuteilen ist.“ Die entsprechende Regelung dürfte Schmidt zufolge damit aber die Grenzen der Satzungsermächtigung nach der Kommunalverfassung überschreiten.

Carina Simmes stehe auch als Mitarbeiterin des BND das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu, sie könne selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten bestimmen. „Es ist kein öffentlicher Zweck erkennbar, warum für ihre Tätigkeit als Gemeindevertreterin Informationen über das konkrete Beschäftigungsverhältnis zum BND erforderlich sind“, so der Kommunalrechtsexperte. Axel Zinke war am Mittwoch für die PNN nicht erreichbar, gegen ihn wurde Strafanzeige gestellt

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })