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Potsdam-Mittelmark: Chancenloser Antrag zum Blütenviertel

Schwielowsee - Das Bürgerbegehren für den Bau einer Kita im Caputher Blütenviertel soll als Einwohnerantrag anerkannt werden. Die drei Ortsbeiräte von Schwielowsee befürworteten in dieser Woche diese vom Rathaus vorgeschlagene Lösung.

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Schwielowsee - Das Bürgerbegehren für den Bau einer Kita im Caputher Blütenviertel soll als Einwohnerantrag anerkannt werden. Die drei Ortsbeiräte von Schwielowsee befürworteten in dieser Woche diese vom Rathaus vorgeschlagene Lösung. Gleichzeitig empfahlen sie den Gemeindevertretern allerdings, am Bebauungsplan für das Blütenviertel festzuhalten. Mit dem Bürgerbegehren sollte an sich erreicht werden, dass der Plan geändert und eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kita oder eine Senioreneinrichtung darin verzeichnet wird.

Abschließend entscheiden die Gemeindevertreter am 26. Februar. Einem Vertreter des Einwohnerantrags soll dann Gelegenheit gegeben werden, das Anliegen noch mal zu erläutern. Viel wird es nicht nützen, wenn sich die Gemeindevertreter an den Vorschlag ihrer Ortsbeiräte halten und den Bebauungsplan beibehalten.

Das Bürgerbegehren ist laut einer Rathausvorlage unzulässig, unter anderem weil das erforderliche Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht wurde. 227 der 1032 abgegeben Stimmen könnten nicht anerkannt werden, weil zum Beispiel Adressen oder Geburtsdaten fehlten oder Unterzeichner nicht in Schwielowsee gemeldet waren, so Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU). Für einen Einwohnerantrag gebe nicht so hohe Hürden. hkx

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