Potsdam-Mittelmark: „contra Nord“ zieht vor Gericht
Baustart für Umgehung soll verhindert werden
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Stahnsdorf - Es wird geklagt. In diesen Tagen soll beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen den Planfeststellungbeschluss zum Bau der Nordumfahrung Güterfelde eingereicht werden. Das bestätigte ein Sprecher der Bürgerinitiative „contra Nord“ gestern den PNN.
Zunächst soll eine aufschiebende Wirkung der Baumaßnahme beantragt werden. Zudem soll erreicht werden, dass die Klage in einem Eilverfahren verhandelt wird. Ansonsten würde ein Prozess Jahre dauern – Zeit, die man bei der zunehmenden Verkehrsbelastung in Güterfelde durch den inzwischen fortgeschrittenen, vierspurigen Ausbau der Landesstraße 40 der Einwohnerschaft nicht zumuten will.
Die Ortsumfahrung ist wichtiges Teilstück beim Ausbau der L 40 zwischen Potsdam und dem künfigen Großflughafen in Schönefeld. Die Trassenführung war im Jahr 2000 überraschend vom Landesumweltministerium festgelegt worden, nachdem lange Zeit eine Umfahrung südlich von Güterfelde durch die Parforceheide favorisiert wurde.
Unmittelbar nach der Linienbestimmung hatte sich die Initiative „contra Nord“ gebildet und bereits frühzeitig eine Klage angekündigt. Denn zum einen berühre der Straßenverlauf unmittelbar Güterfelder Siedlungsbereiche, zum anderen seien auch bei der Nord- wie bei der Südumfahrung erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich. Fehler im Verfahren und bei der Abwägung der Varianten sehen die von „contra Nord“ engagierten Fachanwälte. Eine „ungleiche Untersuchung“ werfen die Gegner der Nordumfahrung den Landesbehörden vor. So sei das Gebiet der Parforceheide erst nach der Linienbestimmung als Flora-Fauna-Habitat–Gebiet – einem EU-Schutzstandard – ausgewiesen und somit die Untauglichkeit für die Südumfahrung manifestiert worden. Für den Natur- und Landschaftsraum, der von der Nordumfahrung zerschnitten wird, habe man bei nachträglichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen 50 Tier- und Pflanzenarten festgestellt, die zum Teil auf der Roten Listen bedrohter Arten stünden. „Dennoch wird an der Trasse festgehalten“, so der Sprecher. Die ungleiche Gewichtung werde eines der Hauptargumente sein, falls die Klage zugelassen wird und es zur Verhandlung kommt. Zunächst müsste das Gericht entscheiden, ob es die etwa ein Dutzend angekündigten Einzelklagen von Betroffenen zu einer Sammelklage bündelt. Angekündigt sind zudem rechtliche Schritte von zwei oder drei Grundstückseigentümern, die gegen das gesamte Verfahren von der Linienbestimmung bis zum Planfeststellungsbeschluss vorgehen wollen. pek
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