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DOKUMENTIERT: Das Beteiligungsverfahren

Für das neue Wasserschutzgebiet „Ferch Mittelbusch“ wird im Januar ein Beteiligungsverfahren beginnen. Betroffen sind in Ferch die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5 und 20, in Werder die Flur 28.

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Für das neue Wasserschutzgebiet „Ferch Mittelbusch“ wird im Januar ein Beteiligungsverfahren beginnen. Betroffen sind in Ferch die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5 und 20, in Werder die Flur 28. In den Wasserschutzzonen gelten massive Einschränkungen, um den Eintrag von Schadstoffen oder das Aufbohren der Grundwasserschicht zu verhindern. Insgesamt gibt es 62 solcher Einschränkungen – so dürfen keine Erdwärmeanlagen oder Brunnen mehr gebaut werden, auch Hauskläranlagen sind verboten. In unmittelbarerer Nähe der Trinkwasserbrunnen darf nichts mehr gebaut werden. Der Entwurf der Trinkwasserschutzverordnung kann vom 7. Januar bis 8. Februar im Rathaus Ferch, im Alten Rathaus Werder und bei der Unteren Wasserbehörde zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Am 13. März 2013 wird es um 16 Uhr im Rathaussaal einen öffentlichen Anhörungstermin geben. Bedenken und Einwände können auch schriftlich bis zu diesem Tag an die Untere Wasserbehörde in Bad Belzig geschickt werden. Das bestehende Wasserschutzgebiet „Ferch – Alte Dorfstelle“ wurde erst im November 2011 neu festgesetzt. hkx

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