HINTERGRUND: Das blaue Schild
Ein Radwegschild verpflichtet, den Radweg zu nutzen. Wer trotzdem auf der Straße fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Ein Radwegschild verpflichtet, den Radweg zu nutzen. Wer trotzdem auf der Straße fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt, obwohl die Straßenverkehrsordnung vorsieht: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Ausnahmen gibt es für Radler, die in einer Gruppe größer als 16 Personen fahren. Ist kein Schild vorhanden, haben Radler die freie Wahl zwischen Radweg und Straße. Fahrten auf dem Gehweg sind nur für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erlaubt – oder wenn sie ausdrücklich dafür freigegeben sind. tor
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