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Potsdam-Mittelmark: Das große Fällen droht

In Stahnsdorf wird über eine Baumschutzsatzung verhandelt – Die Nachbarn sind schon gewappnet

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Stahnsdorf - Die Zeit wird knapp. Während die Nachbarkommunen bereits eigene Baumschutzsatzungen haben, diskutiert man in Stahnsdorf noch darüber. Nötig wird die Überlegung deshalb, weil die Baumschutzverordnung des Landes ausgelaufen ist. Seitdem gilt ein einstweiliger Baumschutz des Landkreises, allerdings nur noch bis Ende 2011. Inzwischen hat der Landkreis zwar einen Entwurf für eine neue Gehölzschutzverordnung erarbeitet, doch sie gilt nur noch für die Außenbereiche. Der Grund: Den Kommunen soll die Gelegenheit gegeben werden, sich selbst eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Baumschutzsatzung für die bebauten Innenbereiche zu verordnen.

Das macht deshalb Sinn, weil in Gemeinden mit viel Wald andere Bedingungen gelten als etwa in der Obstbauregion Werder (Havel). Bislang haben allerdings erst acht von 38 Gremien im Landkreis Potsdam-Mittelmark von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, darunter auch Teltow und Kleinmachnow. In Stahnsdorf selbst ist man noch nicht so weit, „wir schieben einen fertigen Entwurf noch immer vor uns her“, sagt der Gemeindevertreter und Naturschutzbeauftragte Peter Ernst (SPD). Axel Heinzel-Berndt, Referent für Naturschutz beim BUND, fürchtet, dass das große Fällen losgeht, sobald durch den Landkreis nur noch die Außenbereiche geschützt sind. Denn ohne Baumschutzverordnung ist für das Fällen von Bäumen keine Genehmigung mehr nötig, auch Ersatzpflanzungen können dann nicht mehr ohne weiteres gefordert werden.

Peter Ernst kritisiert zudem, dass viele Stahnsdorfer einfach die alte Landesschutzverordnung übernehmen und auf die Gemeinde anwenden wollen. Die hat in seinen Augen Mängel: So stellt sie etwa keine Kiefern unter Schutz, die aber seien typisch für die Region. Wie in den meisten Satzungen stehen darin außerdem vor allem ältere, stärkere Bäume unter Schutz. Langfristig führe das dazu, dass der Baumbestand schwindet, weil keine Bäume nachgewachsen sind, wenn die alten sterben.

Weil in Teltow und Kleinmachnow auch Bäume mit geringem Stammumfang unter Schutz gestellt worden waren, hatten dort Grundstückseigentümer gegen die Satzungen geklagt. In Teltow wurde der Klage stattgegeben, die Kleinmachnower Verordnung allerdings wurde vom Oberverwaltungsgericht dieser Tage bestätigt (PNN berichteten). Das Gericht begründete seine Entscheidung zur Kleinmachnower Satzung damit, dass die Neubautätigkeit in der Gemeinde die teilweise alten Baumbestände gefährde. Ein flächendeckender Schutz im Innenbereich sei deshalb auch schon für Bäume mit einem Stammumfang von 40 Zentimetern gerechtfertigt, hieß es.

Im Stahnsdorfer Rathaus möchte man sich vor einem Rechtsstreit schützen: „Ich will eine gerichtsfeste Gehölzschutzsatzung", sagt Hauptamtsleiter Steffen Weickert. Im Moment aber werde das Thema unter den Gemeindevertretern noch kontrovers diskutiert, nicht alle seien der Meinung, dass Stahnsdorf überhaupt eine eigene Satzung braucht, so Weickert. Derzeit werde noch eine Bestandsaufnahme gemacht, um herauszufinden, welche Bäume tatsächlich schützenswert sind. „Ich rechne damit, dass wir etwa Mitte des Jahres mit dieser Arbeit fertig sein werden“, sagt Weickert. Das sei allerdings eine sehr optimistische Einschätzung, gibt er zu, eventuell liege der fertige Entwurf auch erst im Herbst vor. Ariane Lemme

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