Aus dem GERICHTSSAAL: Dealer und Schläger geständig
Bewährung für mehrfach vorbestraften Gewalttäter
Stand:
Werder (Havel) - Dirk D. *(34) nahm in der Vergangenheit Drogen, und zwar nicht zu knapp. Er handelte auch mit Rauschgift, veräußerte es gar an eine Minderjährige. Vier junge Frauen soll der damals in Werder Wohnende brutal ins Gesicht geschlagen haben, manche mehrfach. Eine erlitt einen Hörschaden, eine andere fürchtete um ihr Leben, als Dirk D. ihr anschließend ein Messer vor den Bauch hielt. Seine Ex-Freundin filmte er heimlich beim gemeinsamen Intim verkehr, stellte die Bilder ins Internet. Jetzt wurde der Mann mit der Figur eines Türstehers vom Schöffengericht unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung in 11 Fällen, Nötigung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
„Mit gewissen Bedenken“, wie die Vorsitzende Richterin Constanze Rammoser-Bode betonte. Dirk D. ist bereits wegen Betruges, falscher Verdächtigung, Vortäuschens einer Straftat und mehrfacher Körperverletzung vorbestraft. Doch diese Taten liegen länger zurück. Auch die nunmehr verhandelten Anklagepunkte – einst 36, im Verlaufe des Prozesses wurden einige eingestellt – haben ihren Ursprung in den Jahren 2004 bis 2007. Inzwischen ist Dirk D. aus Werder weggezogen, pflegt keinen Kontakt mehr zu seinem einstigen Bekanntenkreis, konsumiert laut eigenem Bekunden keine Drogen mehr. Mittlerweile lebt der einstige Abteilungsleiter der Deutschen Bahn und spätere Chef einer Möbeltransportfirma allerdings von Hartz IV und hat gut 50 000 Euro Schulden aus seiner Firmenpleite.
15 Zeugen hatte das Gericht geladen. Sie brauchten nicht gehört zu werden, da Dirk D. zu Prozessbeginn ein pauschales Geständnis ablegte. Der gelernte Speditionskaufmann versicherte, aus den Verkäufen von Amphetaminen und Kokain – vornehmlich an Freunde und Bekannte – keinen großen Gewinn erzielt zu haben. „Ich habe damals nicht schlecht verdient. Das hat gereicht, meinen eigenen Konsum zu finanzieren“, bekannte er. Oberstaatsanwalt Peter Steiniger wunderte sich. „Wie konnten Sie Ihrer Verantwortung mit einem benebelten Kopf nachkommen?“ Der Angeklagte parierte, er habe seinen Angestellten ja nur Weisungen erteilen müssen. Rückblickend fände er, das Ganze sei schlecht gelaufen. „So etwas werde ich ganz bestimmt nie wieder tun“, versicherte er. „Sie haben vier junge Frauen grundlos in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt. Durch Ihr Geständnis haben sie ihnen aber auch erspart, das Geschehen noch einmal vor Gericht durchleben zu müssen“, resümierte der Ankläger. Dies solle sich strafmildernd auswirken. Straferschwerend sei, dass der Ex-Werderaner bereits als Gewalttäter aktenkundig sei. Der Verteidiger verwies auf „den Drogenkonsum des Mandanten als Auslöser für den Straftatenkomplex“. Da Dirk D. inzwischen clean sei, bestehe keine Wiederholungsgefahr. Das Schöffengericht legte die Zeit der Bewährung auf drei Jahre fest. Damit es „ein bisschen weh tut“ – so die Vorsitzende – muss er binnen drei Monaten 160 Stunden unentgeltlich arbeiten. (*Name geändert.) Hoga
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