Potsdam-Mittelmark: Der lange Weg zum Schild
Schwielowsee wirbt künftig auf der Autobahn
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Schwielowseee - Gesetzesänderungen machen’s möglich: Auch die Gemeinde Schwielowsee darf künftig mit einem „touristischen Hinweisschild“ auf der Autobahn um Gäste werben. Bisher hat der Bund die braunen Schilder nur in Abständen von rund zehn Kilometern zugelassen, ganz früher waren es mal 20. Seit Herbst ist es nun möglich, zwischen zwei Anschlussstellen auf zwei touristische Ziele (pro Richtung!) hinzuweisen. Schwielowsee ist zum Baustein der damit verbundenen Pläne des Infrastrukturministeriums geworden, die Zahl der Hinweisschilder von 120 auf 270 mehr als zu verdoppeln, um die touristische Entwicklung im Märkischen weiter anzukurbeln.
Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) erinnerte in der Hauptausschusssitzung am Mittwochabend daran, dass die Gemeinde sich bereits seit mehr als vier Jahren um die Autobahntafeln bemüht. Im Dezember hatte sie den Antrag schließlich vor einem eigens gebildeten Arbeitskreis der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH verteidigen müssen, am 2. Juni traf ein positives Votum ein. Es war durchaus differenziert: Für den Standort an Kilometer 112 an der A 10 gab es sechs Zustimmungen, zwei Enthaltungen und drei Gegenstimmen. Für den Kilometer 8,5 an der A 9 waren es währenddessen acht Zustimmungen, eine Enthaltung und nur eine Gegenstimme.
Bürgermeisterin Hoppe bangt nun, dass sie die Aufstellfrist von acht Monaten nicht einhalten kann und die Standorte an andere Bewerber vergeben werden. Denn im Hauptausschuss war man skeptisch, ob die vorgelegten drei Schilderentwürfe eine Identifikation zur Gemeinde herstellen. Zwischen Einsteinhaus, Schloss Caputh und Fercher Kossätenhaus wurde Letzteres noch am ehesten als „interessant“ befunden. Im Hintergrund ist ein Boot zu erkennen, auf dessen Segel Einsteins Relativitätstheorie vermerkt ist.
Wenn es der Bürgermeisterin gelingen sollte, eine Fristverlängerung durchzusetzen, soll der Entwurf nochmal in den Gemeindegremien diskutiert werden. Für das Motiv gibt es enge Vorgaben, es gelten die „Richtlinien für die touristische Beschilderung“, in der die Schriftart DIN 1451, die Fensterwirkung und die Retroreflexion genau festgelegt sind. Zudem darf auf den Tafeln jeweils nur ein „touristisch bedeutsames Ziel“ dargestellt werden, es stehen noch harte Debatten bevor. Henry Klix
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