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Potsdam-Mittelmark: DER ORTSBEIRAT

In der brandenburgischen Gemeindeordnung sind die Rechte des Ortsbeirats geregelt. So darf der Ortsbürgermeister an allen Sitzungen der Gemeinde teilnehmen und zu Problemen, den Ortsteil betreffend, sprechen.

Stand:

In der brandenburgischen Gemeindeordnung sind die Rechte des Ortsbeirats geregelt. So darf der Ortsbürgermeister an allen Sitzungen der Gemeinde teilnehmen und zu Problemen, den Ortsteil betreffend, sprechen. Sollen vor Ort Investitionen getätigt, Flächennutzungspläne geändert, Straßen umgebaut oder umbenannt werden, ist der Beirat vorher zu hören, ebenso zum Haushaltsplan. Mitbestimmen darf der Beirat nur, wenn der Ortsteil aufgehoben werden sollte.

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