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Potsdam-Mittelmark: Der Wasserflieger und die Risiken
Initiative „Unser Schwielowsee“ wird gegen Landeplatz klagen, Rathaus Schwielowsee denkt neu darüber nach
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Schwielowsee / Werder (Havel) - Die einen klagen, die anderen denken noch darüber nach: Während die Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“ am Mittwochabend beschlossen hat, gegen den geplanten Landeplatz eines Wasserfliegers am Petzower Ferienresort gerichtlich vorzugehen, sind aus dem Rathaus Schwielowsee moderatere Töne zu vernehmen: Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) wird den Gemeindevertretern empfehlen, auf den Rechtsweg zu verzichten. Sie folgt damit der vom Rathaus beauftragten Rechtsanwaltskanzlei „Spitzweg Partnerschaft“, die einer Klage keine Chancen einräumt: Die Gemeinde sei nicht in ihren Rechten beeinträchtigt – und damit womöglich nicht einmal klagebefugt.
„Die kommunale Planungshoheit wird durch die Genehmigung des Sonderlandeplatzes offensichtlich nicht verletzt“, heißt es in einem Schriftsatz der Potsdamer Kanzlei. „Auch eine Störung einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde Schwielowsee, welche der Daseinsvorsorge dient, ist nicht ersichtlich.“ Nur in einem Punkt sieht der zuständige Rechstanwalt Ronald Radtke eine gewisse Betroffenheit: Das Kinderheimgrundstück auf dem Franzensberg in Geltow gehört der Gemeinde, bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen bestünden Rechtsansprüche. „Eine abwägungserhebliche Lärmbelastung wird jedoch erst bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 50 Dezibel angenommen.“ Der Dauerschallpegel bei vier Flügen am Tag beträgt laut Lärmgutachten des Antragstellers lediglich bis zu 39,2 Dezibel, genehmigt sind drei Flüge. Die Chancen für ein „abwägungsrelevantes“ Gegengutachten seien „sehr gering“, zumal das Flugzeug weit am Franzensberg vorbeifliege, meint Radtke.
Im Mai 2008 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, „fristwahrend“ zu klagen – der Beschluss steht. Der Landeplatz ist genehmigt, ein Widerspruch der Gemeinde wurde gerade abgelehnt, die Klagefrist endet am 29. Juni und die Gemeindevertretung tagt erst wieder am 8. Juli. Bürgermeisterin Hoppe schlägt deshalb vor, die Klage erstmal einzureichen, nach einem Aufhebungsbeschluss am 8. Juli aber wieder zurückzuziehen.
Unterdessen ist sich die Initiative „Unser Schwielowsee“ einig, den nächsten Gang einzuschalten. Sie hat viele Argumente gegen den Flugbetrieb gesammelt – von Fluglärm, Unfallgefahr bis hin zu touristischen und naturschutzrechtlichen Belangen. „Ich fiebere dem Tag entgegen, an dem die Sache der Luftfahrtbehörde entzogen ist und von einem neutralen Gericht geprüft wird“, sagte Initiativensprecher Thomas Freundner. Er wirft der Luftfahrtbehörde „Kumpanei“ mit dem Resort Schwielowsee vor, das den Landeplatz beantragt hatte.
Stellvertretend für die Initiative wird Axel Hilmers die Klage einreichen, der sich als Bewohner der Schwielowseestraße und vor allem als Freizeitpaddler unmittelbar vom Landeplatz betroffen fühlt. Hilmers zielte in seinem Widerspruch vor allem auf Sicherheitsrisiken für Wassersportler ab, die durch Start- und Landevorgänge entstünden. Wie alle anderen rund 20 Widersprüche wurde allerdings auch Hilmers als „unbegründet“ zurückgewiesen. Für Empörung sorgte, dass die Luftfahrtbehörde für die Bescheide eine Gebühr von jeweils 150 Euro in Rechnung stellte – obwohl die Briefe fast identisch sind und auf einzelne Argumente nicht eingegangen worden sei.
Währenddessen erklärte BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat gestern auf PNN-Anfrage, dass der Naturschutzverband nicht – wie zeitweise überlegt – gegen den Wasserflieger klagen wird. Man habe schon auf den Widerspruch verzichtet, weil die Kosten für ein dazu erforderliches Umweltgutachten zu hoch für den kleinen Verband waren. „Unsere Anwälte halten den Sicherheitsaspekt auch für durchschlagender“, sagte Kruschat. Henry Klix
Henry KlixD
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