HINTERGRUND: Die neuen Regeln
Wer gewerbsmäßig Hunde ausbilden will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde – so steht es im neuen Tierschutzgesetz. Nicht nur Trainer, auch Hundeschulenbesitzer und Hundeverhaltenstherapeuten brauchen die Lizenz.
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Wer gewerbsmäßig Hunde ausbilden will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde – so steht es im neuen Tierschutzgesetz. Nicht nur Trainer, auch Hundeschulenbesitzer und Hundeverhaltenstherapeuten brauchen die Lizenz. Geprüft wird unter anderem, ob die Hundetrainer die Biologie des Hundes, tierschutzrechtliche Bestimmungen und häufige Erkrankungen des Hundes kennen. Auch das Thema Angst und Aggressionsverhalten sowie Stress bei Hunden spielt bei der Sachkundeprüfung eine Rolle.
Auch die Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter wird bewertet, hier geht es um die Vermittlung von Lerninhalten und die Didaktik.
Im Kreis gibt es rund 25 Hundeschulen, die jetzt eine Erlaubnis brauchen. Da es sich um eine neue Regelung handelt, würde es beim Veterinäramt noch offene Fragen hinsichtlich der Anerkennung geben, räumte ein Sprecher des Landratsamtes ein. PNN
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