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Kompromiss bei der Blütentherme in Werder: Die Zeichen stehen auf Hoffnung

Seit über einem Jahr ruhen die Bauarbeiten zur Blütentherme. Zur Fertigstellung des Bades wird nun über einen Kompromissvorschlag des Landgerichts verhandelt. Dann könnte die Therme sogar schon im nächsten Jahr eröffnen.

Stand:

Werder (Havel) - Wird Werders Blütentherme doch noch vor dem neuen Freizeitbad in Potsdam fertig? Seit dem gestrigen Montag stehen die Zeichen wieder auf Hoffnung. Nach einem Termin beim Potsdamer Landgericht wollen Stadt und Kristall Bäder AG an den Verhandlungstisch zurückkehren. Auf Basis eines Vorschlags, den Richter Hans-Ulrich Richter am Montagnachmittag unterbreitete, könnten die unterbrochenen Bauarbeiten im Sommer wieder aufgenommen und die Eröffnung schon Mitte nächsten Jahres gefeiert werden. Potsdams Sport- und Familienbad soll Ende 2016 eröffnen.

Richter schlug vor, dass Stadt und Kristall Bäder AG die Kosten für die Fertigstellung je zur Hälfte zahlen und sich gegebenenfalls nach dem Start einigen, wer etwas zurückbekommt und wer draufzahlen muss. Eine zügige Eröffnung sei in beiderseitigem Interesse. „Nach der Eröffnung können Sie sich wunderbar streiten.“ Auf dieser Grundlage will man sich nun bis zu einem zweiten Gütetermin am 27. Juli an den Verhandlungstisch setzen, wie es von Stadt und Bäder AG hieß. Eine Eröffnung sei danach in neun bis zwölf Monaten möglich, sagte Kristall-Vorstandschef Gert Bittermann. Bürgermeisterin Manuela Saß (CDU) hält das für realistisch. „Der Richter hat heute den Weg dafür geebnet.“ Wichtig sei, „jetzt die Emotionen rauszulassen“, so Saß.

Zeichen standen auf Trennung

Verhandelt werden soll in einem Kompetenzteam. Im April war wie berichtet Bayerns Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) Mitglied des Aufsichtsrats der Kristall Bäder AG geworden. Offenbar hoffen nun beide Seiten vor allem auf sein Verhandlungsgeschick – und womöglich auf sein politisches Händchen. Denn ein weiterer Stillstand wäre auch eine massive Zäsur in der Erfolgsgeschichte der CDU in Werder.

Die Bauarbeiten ruhen seit fast einem Jahr, weil man sich über Zusatzkosten und Sicherheiten für das öffentlich-private Großprojekt nicht einigen konnte. Die Zeichen standen zuletzt auf Trennung von der Kristall Bäder AG, die das von der Stadt finanzierte Bad nicht nur bauen, sondern danach betreiben und kaufen soll. Im Landgericht wurde das Szenario aufgegriffen. Laut Werksvertrag sei eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn der Stadt die Fortsetzung der Partnerschaft nicht zugemutet werden kann und zum Beispiel trotz wiederholter Abmahnungen gegen tragende Vertragsbestimmungen verstoßen wurde, so Richter.

Gegenseitige Klagen

Der Baustopp sei zwar ein solcher Verstoß, die Maßnahme sei allerdings nicht vom Himmel gefallen. So habe die Stadt Ende 2013 eine Zwischenfinanzierung von 1,8 Millionen Euro platzen lassen. „Da sollte das Bad allerdings auch schon betrieben werden.“ Sowohl für die Stadt als auch für „Kristall“ wäre es, so Richter, ein Leichtes gewesen, die Zwischenfinanzierung fortzusetzen. Kristall  hätte als potentes Unternehmen eine „Schadensminderungspflicht“ gehabt.

Das Unternehmen aus Stein bei Nürnberg hatte die Stadt zuletzt auf Zahlung von 400.000 Euro für nicht beglichene Leistungen aus dem Werksvertrag verklagt. Die Stadt hatte ihren Projektpartner im Gegenzug auf Zahlung von 800.000 Euro für Leistungen verklagt, die bezahlt, aber nicht erbracht worden seien. Darum ging es am Montag an sich beim Gütetermin. Hans-Ulrich Richter machte klar, dass beide Rechtspositionen teilweise begründet sind, teilweise auch nicht. Vor allem warnte er vor weiteren massiven Verzögerungen, wenn der Streit gerichtlich weitergeführt wird.

Vertraglich sei fixiert, dass die Stadt nach Freigabe und nach „prüffähiger Aufstellung der Leistung“ – also einem schriftlichen Nachweis – die Rate für den jeweiligen Bauabschnitt zu zahlen hat. Da eine solche Aufstellung nicht existiert, müssten Sachverständige hinzugezogen werden. Ein Bauabschluss rücke so in weite Ferne, gab Richter zu Bedenken. Was die Gegenklage der Stadt angeht, sei die Zahlung einer Leistung die „stärkste Form des Anerkenntnisses“. „Indem ich zahle, dokumentiere ich, dass ich keine Einwände habe“, so Richter. Wenn sich später Sachverhalte ändern, könne man sich zwar auf eine andere Rechtsposition zurückziehen. Dies sei aber nur an einem Punkt nachvollziehbar, nämlich der bezahlten Umzäunung, die von der Kristall Bäder AG wieder abgebaut, allerdings eingelagert wurde.

Therme ist zwischen 50 und 80 Prozent fertig

Weder die Klage der Kristall noch die Widerklage der Stadt würden so durchgehen, vielmehr drohe der Stillstand – auch wenn womöglich noch die nächste Instanz angerufen werde – zementiert zu werden, warnte Richter. Zum strittigen Bautenstand sagte er hoffnungsfroh, dass die Parteien „nicht so sehr“ auseinanderliegen würden. Die Stadt geht davon aus, dass die Therme erst zu 50 Prozent fertiggestellt ist, die „Kristall“ sagt zu 80 Prozent. Richter: „Das ist nicht wie null und hundert und macht den Streit überschaubarer.“ Für die 18 Millionen Euro, die Werder schon in das Projekt gesteckt hat und die für die Blütentherme ursprünglich insgesamt reichen sollten, seien jedenfalls schon „erhebliche Leistungen“ erbracht worden. Zuletzt hatte die Kristall Bäder AG von weiteren sechs Millionen Euro für die Fertigstellung gesprochen. Am Montag wurde die Zahl nicht mehr genannt.

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