Aus dem GERICHTSSAAL: Dreijährige erheblich misshandelt
Werderaner schlug Tochter der Lebensgefährtin und erhielt Bewährungsstrafe
Stand:
Werder (Havel)– Ein paar Klapse auf die Windelhose gab Pjotr P.* (25) aus Werder zum Prozessauftakt zu. „Ich habe meine Fingerabdrücke auf ihrem Po selbst gesehen.“ Vanessa*, die dreijährige Tochter seiner Lebensgefährtin, sei damals noch nicht lange in den Kindergarten gegangen. „Die Eingewöhnungsphase war schwierig. Sie begann, wieder einzupullern. Ich glaubte, sie macht das aus Trotz“, begründete der Arbeitslose seine „Erziehungsmaßnahme“ vom 21. März 2007. Auch er sei als Kind auf das Gesäß geschlagen worden. „Ich dachte, das ist normal. Inzwischen weiß ich es besser.“
„Ein landläufiger Klaps hinterlässt eine flüchtige Rötung. In diesem Fall muss die Gewalteinwirkung wesentlich intensiver gewesen sein“, führte Dr. Christian König (46), Facharzt für Rechtsmedizin am Brandenburgischen Landesinstitut, in seinem Gutachten aus. Er untersuchte das Kind am 22. März, entdeckte neben zahlreichen blauen Flecken verschiedenen Alters im Gesicht und am Körper „blaue Verfärbungen und Schwellungen im Gesäßbereich sowie Unterblutungen in den Kniekehlen“. „Körperverletzung von Schutzbefohlenen ist besonders verwerflich“, befand Amtsrichterin Monika Holk und verurteilte Pjotr P. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung.
Bereits am 7. Dezember 2006 waren die Erzieher der Werderaner Kita auf eine große Beule an der Stirn des Mädchens sowie blaue Ohrläppchen, wie sie entstehen, wenn man sie kräftig zwirbelt, aufmerksam geworden. Sie informierten das Jugendamt. Vanessa wurde einem Kinderarzt vorgestellt. Der schaltete die Polizei ein, da er den Verdacht einer Misshandlung hegte. Auch da begutachtete Rechtsmediziner König das Mädchen, das damals einen Arm in einer Schiene trug, da er gebrochen war. „Das Kind war ausgesprochen ängstlich und unruhig. Es hatte eine Schwellung an der Stirn, Unterblutungen an beiden Wangen, wie sie durch Backpfeifen verursacht werden, und eine blaurote Verfärbung der Ohrmuschel.“
Pjotr P. – auch wegen dieser Misshandlung angeklagt – bestritt energisch, Vanessa an diesem Tag geohrfeigt zu haben. „Ich war im Keller, um den Kinderwagen zu holen. Da hörte ich sie im Hausflur schreien. Als ich nachsah, lag sie auf dem Boden. Kleine Kinder fallen nun mal öfter hin.“ Es sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er das Kind an jenem Tag misshandelt hat, befand das Gericht. Es stellte diesen Anklagepunkt im Hinblick auf die bereits ausgesprochene Strafe ein.
Inzwischen lebt Vanessa mit ihrer Mutter auf Initiative des Jugendamtes in einer betreuten Einrichtung. Dort findet das Kind die nötige Ruhe, erhält die Mutter therapeutische Unterstützung. Die Beziehung zu Pjotr P. besteht nach wie vor. Er besucht beide regelmäßig. „Die Kleine ist wie mein eigenes Kind. Ich kenne sie, seit sie ein Baby war. So etwas kommt bestimmt nicht mehr vor“, beteuerte der unter anderem wegen verschiedener Drogendelikte, Diebstahls, Urkundenfälschung und Beleidigung mit dem Gesetz in Konflikt Gekommene. (*Namen geändert.) Hoga
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