Potsdam-Mittelmark: Duldungsrecht für Datschen gefordert Werders Bürgermeister will Räumung verhindern
Werder (Havel) - Die Wohnungsnutzung von Wochenendhäusern wird jetzt auch in Werder zum Problem. Nach Angaben von Bürgermeister Werner Große (CDU) gibt es 60 Fälle, in denen Dauerbewohnern von Datschen durch die Bauaufsicht in Belzig eine Nutzungsuntersagung angedroht wurde.
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Werder (Havel) - Die Wohnungsnutzung von Wochenendhäusern wird jetzt auch in Werder zum Problem. Nach Angaben von Bürgermeister Werner Große (CDU) gibt es 60 Fälle, in denen Dauerbewohnern von Datschen durch die Bauaufsicht in Belzig eine Nutzungsuntersagung angedroht wurde. Probleme mit Kleingartenanlagen, die vor und in den Wendejahren von Eigentümern ohne Baugenehmigung als Wohnsitze ausgebaut wurden, bestehen in ganz Ostdeutschland. Nach der Wende hatten Kommunen häufig Wohnrecht in den Datschensiedlungen erteilt. Betroffene argumentieren nun, sie wussten nicht, dass auch eine Baugenehmigung nötig war.
In Werder sind laut Bürgermeister Große Datschensiedlungen in Töplitz, Kemnitz (Kolonie Zern), Phöben und Glindow betroffen. Er will sich nun an den Landkreis wenden und um eine Lösung bitten. „Wir müssen einen Modus vivendi für die Betroffenen finden.“ Es gäbe keine Möglichkeit, 60 Familien in Werder unterzubringen, zumal es sich häufig um sozial Schwache handeln würde. Große hofft deshalb auf ein Duldungsrecht. Viele der Pachtverträge würden ohnedies im Jahr 2015 auslaufen.
Von Nutzungsuntersagung bedroht ist auch der Glindower Campingplatz mit Wochenendhäusern an der Ziegelei, sie wurden in der DDR-Zeit ohne Genehmigung eingerichtet. Die Stadt will das vier Hektar große Gebiet jetzt durch einen Bebauungsplan legalisieren und den Bau von sechs weiteren Wochenendhäusern zur Abrundung der Anlage ermöglichen, der Hauptausschuss hat die Aufstellung befürwortet. Nicht überall ist dieser Weg gangbar, in der Fercher Wochenendsiedlung Sperlingslust hatte das Bauministerium abgelehnt, die Wohnnutzung zu legalisieren. Schwielowsees Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) hatte sich daraufhin an den Landtag gewandt, um eine Änderung der Bauordnung zu erwirken. „Auch damit sind wir leider nicht weiter gekommen“, so Hoppe gestern gegenüber den PNN. Das von ihr geforderte Duldungsrecht werde keinen Eingang in die geplante Gesetzesnovellierung finden. Selbst der Städte- und Gemeindebund wollte sich nicht dafür verwenden.
Die 18 meist älteren Betroffenen hoffen nun noch auf den Erfolg einer Petition an den Bundestag. Nach jetziger Lage werden die Betroffenen wohl einen anderen Hauptwohnsitz anmelden müssen, zum Beispiel bei ihren erwachsenen Kindern. Eine Frist der Bauaufsicht war Ende Dezember verstrichen, laut Hoppe sei Belzig aber mit Nutzungsuntersagungen oder Zwangsräumungen noch nicht aktiv geworden. hkx
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