Aus dem GERICHTSSAAL: Durstiger Dackel im Hafen
Herrchen beging Hausfriedensbruch
Stand:
Werder (Havel) - 450 Euro sollte Heiko H.* (46) laut Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs zahlen. Der Hundebesitzer und Oldtimerfan legte umgehend Einspruch gegen diese Sanktion ein. So kam es zur Gerichtsverhandlung. Amtsrichter Francois Eckardt hatte ein Einsehen und befand: 100 Euro sind genug. Die tun dem arbeitslosen Fliesenleger zwar auch weh, weit mehr schmerzte ihn am 10. Oktober vorigen Jahres allerdings der Durst seines Dackels.
Heiko H. war mit einer Oldtimergruppe nach Werder gefahren. In einer Gaststätte in Ufernähe waren Tische für das Mittagessen der Ausflügler reserviert. Bevor er sich Schnitzel und Bier schmecken ließ, wollte der Berliner seinen Hund tränken. Heiko H. entdeckte im benachbarten Hafengelände einen Wasserschlauch. Er öffnete den Hahn. In diesem Moment nahte der Hafenmeister. „Er hat sich tierisch aufgeregt, dass der Boden nass wurde. Ich habe mich entschuldigt und wollte den Wasserhahn wieder ausstellen“, so Heiko H. „Aber er hat mich gleich des Geländes verwiesen.“ Da sich die Gaststätte auf diesem Terrain befindet, habe er zu bedenken gegeben, er sei mit einer Gruppe hier und werde keinesfalls alleine nach Hause fahren. „Aber der Hafenmeister ist wie ein wildgewordener Zwerg auf- und ab gerannt, schließlich hat er die Polizei gerufen“, berichtete Heiko H. Die Beamten hätten die Sache allerdings ganz entspannt gesehen. Schließlich seien Hunde auf dem Gelände nicht verboten. Sie müssen nur an der Leine geführt werden.
„Darum geht es doch gar nicht“, stellte der Vorsitzende klar. „Sie sind vom Hafenmeister des Grundstücks verwiesen worden. Dazu war er berechtigt. Diesem Verweis sind Sie nicht nachgekommen.“ Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gab zu bedenken, so schlimm, dass man ihn verurteilen müsse, wäre die Verfehlung des Dackelbesitzers nun auch wieder nicht. Er regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 120 Euro einzustellen. „Das hat den Vorteil, dass Sie nicht vorbestraft sind“, erklärte er. Heiko H. kämpfte sichtlich mit sich. Er wollte einen Freispruch. Als Richter Eckardt noch um 20 Euro herunterging, zeigte er sich einverstanden. „Was ist, wenn ich die Summe nicht zahle? “, provozierte der Berliner zum Abschluss. „Dann sehen wir uns hier wieder und es wird entschieden teurer“, warnte der Richter. Die Geldauflage von 100 Euro geht übrigens an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
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