Potsdam-Mittelmark: Ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgericht gesucht
Potsdam-Mittelmark. Im April 2004 läuft die vierjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Potsdam aus.
Stand:
Potsdam-Mittelmark. Im April 2004 läuft die vierjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Potsdam aus. Bis zu diesem Zeitpunkt werden deshalb vom Landratsamt die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter erstellt. Alle Einwohner des Landkreises Potsdam-Mittelmark, die als ehrenamtliche/r Richter/in beim Verwaltungsgericht Potsdam oder beim Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder tätig werden wollen, melden sich ab sofort, jedoch spätestens bis 5. April 2004 beim Büro des Landrates in der Niemöllerstraße 1 in 14806 Belzig. Folgende Hinweise sind bei einer Bewerbung zu beachten: Der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und soll das dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Während des letzten Jahres vor seiner Wahl sollte der Bewerber seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes gehabt haben. Von Gesetz wegen ist nicht ausgeschlossen, wenn jemand bei mehreren Institutionen als ehrenamtliche/r Richter/in tätig ist. Etwaige Interessenskonflikte sollten allerdings vermieden werden. Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Angehörige des Zivilschutzkorps, Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
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